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33. Grundgesetz. Allgemeine Principien.
noch etwas mehr zu leisten, als rohe Zerstörung, die Stichwör-ter ausländischer Partheien als Symbol ihrer Gesinnung zurSchau tragen, welche von rechter und linker Seite schwatzen,französische Partheimanncr verehren, deren Streben und Ge-sinnung unfern Bedürfnissen fremd und nicht selten unserm undFrankreichs Heile geradezu entgegen ist; sic werden lernen daseigne erkennen, schätzen und fördern.
33. Grundgesetz. Allgemeine Principien.
Wir stehen gegenwärtig an der Schwelle einer Verhand-lung von höchster Wichtigkeit. Eine neue Vcrfassungsurkundcsoll dem Lande gegeben werden, und nur Wenige wissen, wasdieselbe enthalten soll. Die meisten glauben an eine unmittel-bare Abhülfc aller Gebrechen durch dieselbe, an etwas durch unddurch erneutes, andre Verwaltung, andre Grundsätze, vor al-lem an Förderung der eignen Interessen. Es ist gewagt, unterdiesen Verhältnissen eine Meinung zu äußern über das, wasdurch diese Verfassung geleistet werden kann und wird. Alleincs scheint auch dringend nothwcndig, auf der andern Seite denVersuch zu wagen in jenes Chaos von Ansprüchen und Erwar-tungen einige Ordnung zu bringen. Mögen denn andre dieflüchtigen Gedanken nach besserer Einsicht prüfen, und das We-sen in fester Gestaltung darstellen, das hier nur als Schluß-stein der Entwickelung des Bisherigen erscheinen kann und soll.Vor allem aber müssen wir auch hier die Erinnerung wiederho-len, daß zwar die Verfassung fehlerhafte Grundsätze bessern kannund soll, daß aber diese Besserung erst dann wirksam wird,wenn diese Grundsätze durch die Verwaltungdurchaus lebendig werden. Und dieser zweite Schrittwird mehr Zeit und Kraftaufwand fordern als jener erste. —
Seitdem die Umformung der Staaten nach reiner Theorie un-ter den europäischen Völkern practisch geworden ist, hat manein ungemeines Gewicht auf gewisse allgemeine Principien ge-legt, die man in früherer Zeit als Rechte des Menschen und desBürgers dem Staatsmechanismus vorhergehen ließ und die auch