17. Folgen für dir Gesetzgebung. 75
Festigkeit, Lhatkraft und Einheit der Verwaltung konnte helfen.Diese war gebrochen durch jene Verfassung, gebunden durchjene Schlaffheit. Statt cinzudringen in die Verhältnisse, dieNebel in ihrer Entstehung, in ihren tiefen Gründen sofort zu er-kennen und zu bekämpfen, mußte man sich oft begnügen dieNebel wachsen zu lassen, und wenn man langst überwältigt war,an den einzelnen Erscheinungen zu bessern, die Zweige zu be-schneiden, um den Baum zu tobten. War es ein Wunder,wenn diese Zweige mit desto kräftigerem Wüchse stets wieder her-vorsprvßtcn? Für höchste Weisheit hielt die Masse, jeden Grund-satz zu vermeiden, weil man ihn nicht prüfen mochte, und jedeeinzelne Handlung zu lahmen, um Conseguenzcn zu vermeiden,die nur dein nicht furchtbar sind, der nach festen Grundsätzen han-delt. Dadurch ist das Böse gewaltig geworden.
17. Folgen für die Gesetzgebung.
Es war unter diesen Verhältnissen die Gesetzgebung hint-angrsctzt. Der Rcchtszustand von Deutschland bedarf fast über-all dringend der Hülfe. Deutsche Institute von römischem Rechte,wie cs die Schulen lehren, durchdrungen und vielfach bekämpftbedürfen Schutz, Befestigung. Die Mclerrcchte des Landes,die man ja beibchaltcn wollte, sind höchst unklar, auf Gebräu-chen und mangelhaften Gesetzen beruhend. DicAusbildung die-ser Rechtsverhältnisse war im vorigen Jahrhundert beständig alsnothwcndig erkannt. Jetzt that man nichts dafür, dachte we-der sie zu entfernen noch zu bestimmen. Das Advocatenwcseuwar als der mangelhafteste Punct der Verfassung anerkannt,und die Ucbcl mehrten sich bei mangelnder Abhülfe zusehends.Dennoch verging ein Jahr nach dem andern in bloßen Erwägun-gen. Das Hppothekenwcsen ist in der traurigsten Lage, dieStände hatten dringend auf eine Legislation angetragen. Mauarbeitete, säumte, ließ 1824 eine ständische Commission zurPrüfung des Entwurfs bereits wählen und legte 1827 ein Ge-setz vor, das bei äußerst wenigem Gehalte dennoch Stoff zu denschwersten Verwirrungen gicbt. Es war das Interesse weniger