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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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12. Die neue Ständcvcrsammlung

1821 bei einem Deficit von mehr als 500,000 Thlr. zuerst ein-gcstand, daß man das Steuersystem höher stellen müsse, warvom Ministerium proponirt, daß die Grundsteuer auf 1,450,000Thlr. gebracht, die Ausnahme der Städte sammt dem Licentaufgehoben, und auf Stadt und Land noch eine Häuscrsteuervon 150,000 Thlr. gelegt werde, zu der die Städte nur etwa05,000 Thlr. beigctragen haben würden, während sie an Licentetwa 150,000 Thlr. zahlten. Dazu sollte die Einkommensteuerdurch eine Bcsoldungs - und Gcwerbstcucr ergänzt werden. Znden übrigen Steuern außer der Eingangssttuer wblltc man nurdurch schärfere Beschreibung und Contrvlle helfen. Eine Com-mission der ersten Cammer wollte dagegen die Grundsteuer auf1,000,000 Thlr. hcrabsctzcn; dieBranntwcinsstcuer auf 200,000Thlr. sixiren. Dagegen sollte durch die Häuscrsteuer an 200,000Thlr., und durch einen allgemeinen Schlacht- und Mahlliccntvon 462,000 Thlr. der Ausfall gedeckt werden. Die Einfüh-rung der Gewcrbsteuer ließ man sich gern gefallen. In zweiterCammer war man unbestimmt und gelangte zu keiner festenEntschließung. Auf gleiche Weise zum Druck der untern Klas-sen suchte die erste Cammer die Erhöhungen, durch welche dermomentane Ausfall gedeckt werden sollte, durch Schärfung derSalzsteuer und sofortige Einführung der Gewerbesteuer zu be-wirken. Die zweite Cammer wollte die Pcrsonensteucr momen-tan erhöhen und ferner Deficit machen, während das Ministe-rium auch hier die Grundsteuer um ^ zu erhöhen und wenig-stens den Bedarf zu decken gedacht hatte. In diesem Streitemußte sofort das Mittel zur Vereinigung beider Cammern durchConfercnz vor landesherrlichen Commissaricn, das die neueVerfassung gegeben, versucht werden; und hier wurden denndie Propvsitioncn aller Lheilc aufgegcbcn gegen eine Erhöhungder Pcrsonensteucr, die bei dem fehlerhaften Systeme dieserSteuer schwerlich die beste Auskunft war.

Auf ähnliche Weise wurde 1822 das definitive Steuersy-stem vor landesherrlichen Commissaricn dergestalt xcgulirt, daßdie Summe der Grundsteuer auf 1,350,000 Thlr. herabkam,der Licent von 150,000 Thlr. in den Städten stehen blieb, und