54 11 Hannover. Entwickelung des Zustandes.
geringem Beitrag aus das herkömmliche stützen wollen; diesenJrrthum setzte die neue Versammlung fort, indem sie nach Vor-legung eines höchst mangelhaften Domanial-Etats darauf an-trug, daß die Domaincn demnächst nach dem bei den Provin-zialland schäften hergebrachten Verhältnisse contribuircn sollen.Man hielt sich an diesem Herkommen, weil man keinen Begriffvon dem eigentlichen Nechtszustandc hatte, und dies kleinlicheHalten am Herkommen ist in allen Fällen, wo vom Rechte dieRede scyn mußte, der einzige Stützpunct der Versammlung ge-wesen. In der Gesetzgebung wurde die Herstellung der Patri-mvnialgerichte, die durch die Schritte von 1813 eingcleitet, vonder Regierung zweckmäßig beschränkt wurde, durch die Ständeselbst noch erweitert. Die Provinzialvcrhältnisse wurden immermehr hcrgestcllt, namentlich 1824 an Gehalten für Landraths-stcllcn und ähnliches, das zur Sinccure geworden war, jährlichgegen 20,000 Thlr. bewilligt. Dagegen war cs unmöglich dievielen Ungleichheiten im Abgabcnwcscn, welche nach der Ver-einigung des Landes schreiend hcrvortratcn, hinwcgzuräumenoder den Städten das zu verschaffen, was für ihre in der Ver-einigung untergcgangcncn Rechte ein schwacher Ersatz gewesenwäre; und das unübcrstcigliche Hindcrniß war gewöhnlich, daßdie erste Cammer fürchtete, es werde sich aus jeder Bewilligungeine Consequcnz für andre entwickeln, wieder eine Folge jenesSystems des grundsatzloscn Herkommens, denn wo vom Rechtedie Rede ist, da darf man Consequcnz nicht fürchten. — Inden Finanzen herrschte erst Unordnung; dann brachte man durchSteuererhöhungen großentheils auf Kosten der untern Classen(insbesondre bei der Gewcrbsteuer) und durch das Anlchn von1822 Ordnung hervor. Die Eingangssteuer begann man zutarisircn; aber mit so weniger Einsicht in das Vcrhältniß einersülchen Steuer zu den Gewerben, daß diese doppelt unter demDrucke litten, den die Zeit für sie hcrbciführte, ohne den Ge-winn theilcn zu können.
Bei diesen Steuerangelcgcnhcitcn brach aber der Streit derCammern aufs unangenehmste hervor *). Als man im Jahre') vgl. Protocolle von 1821. Heft VIII.