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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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kll) ll. Hannover. Entwickelung des Zustandes.

während man diesem allein überließ, in höchster Weisheit dieMittel zu Beseitigung derselben zu finden.

Allerdings waren auch wirkliche Beschlüsse gefaßt, die thcilssich nur auf die Wahlcorporationcn beziehen, denen man meh-rere unbedeutende hinzufügte, theils das Reglement näher be-stimmen. Wichtiger ist, daß die Bcrsammlung wenigstens dieKammern glcichstcllcn wallte, indem sic die städtischen Wahlenauch auf Mitglieder der Corporation beschränkte und daS Wahl-recht nicht den Magistraten sondern der gesummten Bürgerschaftbeilegte. In derselben Rücksicht wollte man den Mitgliedernder Bcrsammlung Vergütungen bewilligen, und trug zugleichin Rücksicht auf die Trennung der Cammern nunmehr darausförmlich an, daß bei den Verhandlungen Zuhörer zugelasscn,und dem, was die Gcncralsecretarien über die Verhandlungenzum Druck geben, Censurfreihcit crthcilt werden möge.

Auf diese Anträge erging das Rcscript vom 26. Octbr.48k0 an die Provinziallandschaftcn, welches diese gcwisscrmaa-ßcn zn Richtern der Differenz erhob. Besonders hart sind hierdie Aenßerungcn der Mehrheit getadelt, und leider zeugt auchdieser Tadel nur zu sehr davon, wie übermächtig der Idealis-mus des Bestehenden geworden war. Der Mehrheit, die denndoch eine Basis in der Verfassung mehrerer großen Provinzenhatte, wird vorgcworfcn, daß sic mehr auf spekulative Theo-rie über Repräsentativ-Verfassungen als darauf gesehen, wasständische Verfassung in Deutschland und in ihrem Vatcrlandcscy. Die Furcht, daß Standcsintcresscn vorherrschen mögen,wird als Verunglimpfung des Hannoverschen Charactcrs ge-tadelt; und leider hat sich gezeigt, daß auch diese Ansicht nurzu sehr auf jenem Idealismus beruhte. Von der Oeffcnt-lichkcit war gesagt:Unter den von fremden Nationen entlehn-ten Neuerungen ist keine, die auf eine ruhige und dem Zweckeangemessene Behandlung der ständischen Bcrathungcn nach-theiligcr als die begehrte Ocffcntlichkcit der Sitzungen wirkendürfte. Verhandlungen, die vor den vereinten Ständen desKönigreichs betrieben, und die demnächst durch den Druck derProtokolle zur Kcnntm'ß des Publikums gelangen, sind zu je-