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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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11. Der provisorische Landtag.

dem vernünftigen Zweck für hinlänglich öffentlich zu halten.Die Eröffnung der Tribünen verleitet den Redner nur zu leicht,mehr nach dem Beifalle der Zuhörer als nach gründlicher Un-tersuchung der vorliegenden Frage zu streben." Allein dasSchließen der Versammlungen rührt erst aus der Zeit her, alsdie Stande ansingcn sich vor den Fürsten zu fürchten. DenBeifall der Zuhörer wie der Versammlung hat der gründlichsteRedner immer am meisten zu hoffen, und der Druck der Pro-tokolle, wenn solcher zweckmäßig scpn soll, hat sich bis dahinunmöglich erwiesen, weil eben kein Protokollführer fähig ist,cn>» liilo ^i-oloLollai-i alles wörtlich auszuführcn, und weilkeinem Redner angcmuthct werden kann, sied kicke ;moloeoI-luri sich mit Reden aufführcn zu lassen, die er so wenigstensnicht gehalten hat. Auch hier liegt ein Jrrthum zum Grunde,der das Leben ganz anders ansieht, als cs ist.

Merkwürdig ist cs, daß bei so vieler Sorge für Erhaltungdes Bestehenden dennoch ausdrücklich verweigert wurde, dieVergütungen für die Deputaten aus der Landcscasse zu berich-tigen. Dies war in allen Provinziallandschaften doch bestehen-den Rechtens gewesen; und auf eben diesen Grund wurden dieProvinziallandschaftcn hergestellt, mit Gehalten für Arbeit, dievon ihnen genommen war. Man hat sich später darauf beru-fen, daß nicht das ganze Land Ehre und Vortheil der Reprä-sentation genieße, sondern die einzelnen Korporationen, daßalso auch diese die Last zu tragen haben. Aber war das bei denProvinziallandschaftcn nicht ungleich mehr noch der Fall?Hier ist einer von den Punkten, wo man das sonst so sehr ge-hobene Bestehende verlassen hat, vielleicht eine der angedcutc-tcn Modifikationen. Aber welches Recht konnte noch durch dasHerkommen gesichert scheinen, wenn sogar hier bei völligerUebcreinstimmung der Provinzialverfaffungen abgcwichen wur-de? War es dem Lande zu verargen, wenn cs auf den so oft ge-brauchten Ausdruckbestehende Verfassung" erwiderte: das Landhabe keine Verfassung? Wohl hatte das Land eine Verfassung,aber sie lag so tief im Grunde, war so unklar geworden, daßniemand sie zu erkennen, sic nachzuwcisen vermochte.

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