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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
Entstehung
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11. Der provisorische Landtag.

scheidung abhange, rmd wie sie die Frage nm Bildung desRechtszustandcs durch eine Verfassungsurkunde ganz über-ging, so hat sie auch den zweiten Hauptgrundsatz schlaff be-handelt. Die Mehrheit entschied gegen die Thei-lung in zwei Cammern; aber sie ging dennoch auf diePrüfung der einzelnen Propositionen über deren Zusammense-tzung ein, und vernichtete dadurch jenen Beschluß. Nur eineMinorität war es, die eine solche Thcilung billigte, und dieseMinorität hatte offenbar nur das Interesse des Adels im Sinne.Darum wollte sie Sicherung gegen Veränderung, größere Ten-denz zu Erhaltung des Bestehenden, stärkere Vertretung desGrundbesitzes auch in zweiter Cammer, Entfernung der Viril-stimmen für Majorate, damit im Adel selbst keine Spaltung ent-stehe, und die Verfassung, nach der ein bevorzugterStand unter sich vollkommen gleich vorhandenwar und ist, erhalten werde, eine Betrachtung die man inder Denkart des Zeitalters begründet glaubte*).

Jene Mehrheit hat damals Bedenken vorgetragcn, derenRichtigkeit sich in den seitdem verflossenen zwölf Jahren bestä-tigt hat. Sic rügte, daß in beiden Cammern nur einzelneStände und nicht das Interesse des Ganzen vertreten werde;dadurch werde sich der Adel isolircn, es werden beide Cammerngegen einander in Opposition gcrathcn, Privatintcresscn vor-herrschen und die Verfassung sehr bald sich selbst vernichten. Sierügte ferner, daß beiden Cammern gleiche Rechte ertheilt wor-den. Das Zweicammcrsystcm beruhe auf ungleichen Befugnis-sen beider Cammern; aus völliger Gleichheit entspringe nurdoppelte Opposition, Unklarheit der öffentlichen Meinung undein höchst beschwerlicher Geschäftsgang. Endlich rügte sie, daßder Mangel der Oeffentlichkcit, der bei ungctrennter Versamm-lung weniger schade, hier dazu diene, alle Uebcl noch höher zusteigern. Aber alles dies wurde nicht als Motiv von Be-schlüssen sondern nur als Bedenklichkeit vorgetragen, deren Erwä-gung inan in einer bloßen Addressc dem Herrscher empfahl,

') Actcnstücke I. c.Stnve über Hannover.

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