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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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1l. Hannover. Entwickelung des Zustandes.

lorcn? weshalb darf sie nicht wagen, das zweckmäßige neu zuverdrießen? weshalb ist bei ihr das ein Frevel, was dort weiseVorsorge war? Es sind zwei grund - verschicdne Dinge hierverwechselt, Feststellung der Verfassung, und neue Bildung aufden Grund bloßer Theorie. — Allein auch jene Befestigungscheint dem hohen Staatsmannc überflüssig; denn die Haupt-rechte seycn der Versammlung zugcstandcn, (der Verantwort-lichkeit der Staatsdiener, die derselbe I8l4zu Wien so kräftigunterstützte *), ist nicht mehr gedacht) wie sie von den Provin-ziallandschafien geübt worden. Hier erscheint zum zwciten-male jener gefährliche Idealismus. Zuvorderst hangen alleRechte wesentlich ab von den Formen, in denen sie geübt wer-den , und diese Formen, die alten Verfassungen, waren ja zer-stört; wesentliche Bcstandthcile — die Eapitel — vernichtet,die Rechte und Freiheiten der Städte aus einmal hinwcggenom-men, die Rcichsvcrbindung , auf der alles beruhte, durch dendeutschen Bund nicht entfernt ersetzt. Die Rechte bezogen sichwesentlich auf die alten Territorien und diese sollten nicht fernerbestehen, für diese neue Verfassung wenigstens keine Bedeutunghaben. Ferner: wie wurden jene Rechte von den alten Ständengeübt? Das Land vereinigt vierzehn verschicdne Verfassungenmit größeren und geringem Freiheiten, mehr oder weniger be-deutenden Abschieden und Verträgen, niemand ist im ganzenLande, der alle kennen konnte. Alle nach Art der Vorfah-ren, die nicht Principien, sondern Schutz in einzelnen Fällensuchten, sind unendlich verschieden. Eine gemeinschaftliche Ba-sis ist wohl da, aber auf dieser Basis ruht eine solche Massevon verschiedenartigem, daß fast nichts ist, worüber nicht irgendeinmal gestritten wäre. Auf Recht hätten die Stände sich mitSicherheit nimmer berufen können. Denn was sie hätten auf-zcigcn mögen, in einer andern Provinz , zu andrer Zeit wäresicher widersprechendes gefunden. Aber auch der König hätte

vgl. Gageru: Mein Antheil w. I. <-. u. S.47. Diese Ver-änderung ist es, die demselben den Beifall entzogen hat, den erans dem Wiener Congresse erworben, und auf den derselbe sichjetzt vergebens beruft.