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II. Hannover. Entwickelung des Zustandes.
„entgegengesetzten Seite als Richter und Parthei zugleich ange-sehen werden. Um hier die Billigkeit zu beobachten bleibt nur„die Wahl zwischen einer zu oerftattcndcn Ilio in parier oder„einer Abthcilung in Curien, welche letztere unsere Bäter weis-lich vorgczogen haben. — Indem wir dicsemnach eine Ab-„theilung der Stande in Cannucrn für zweckmäßig halten, be-„stimmen wir zugleich, daß dieselben in zwei Cammcrn„abgetheilt werden sollen."
Diese Thcilung wird hierauf angegeben und die Trennungder Prälatur nach beiden Cammcrn, so wie die Repräsentationder freien Gutsbesitzer gerechtfertigt und dann noch hinzugcfügt:„Wir haben bei diescrAbthcilung in zwei Cammcrn keine strenge„Absonderung der Stände beabsichtigt, wie sich rheils aus obi-„gcm von selbst crgicbt, indem die Prälatur an keinen Stand„gebunden ist, und es den Ritterschaften der Provinzen, woselbst„die Besitzer landtagsfähiger Güter ohne Rücksicht auf adclichcn„Stand zu Landtage erscheinen, das Recht unbenommen bleibt,„von ihren nicht adclichcn Mitgliedern Dcputirtc zu den allge-meinen Ständen zu wählen. Auf gleiche Weise bleibt es den„Ständen, Stiftern und Freien unbenommen, sowohl Adcliche„als Nicht-Adcliche zu ihren Deputirten in der zweiten Cam-„mcr zu ernennen." —
Es sind zwei Hauptpunctc, über welche dieses höchste Re-skript sich sehr bestimmt ausspricht, die Absicht keine neue Ver-fassungsurkunde zu entwerfen, und die Thcilung der Stände inzwei Cammcrn, und wenn man auch dem hohen Staatsmanne,von dem das Schreiben cvntrasignirt ist, in diesem letzten an sichRecht geben kann, wenn überdaupt das letzte in diesem Jahrehcrvorgctretcnc Resultat seiner Verfassung dieselbe in einem ganzverschiedncn Sinne als dem seinigcn wirksam gezeigt hat: sozeigt doch die Art, wie er jene Puncte motivirt, eine Ansichtder Verhältnisse, die für die Schicksale des Landes zu bedeutendgewesen ist, um sie ungeprüft zu lassen.
Es giebt in der Staatsverwaltung kaum einen gefährliche-ren Fehler, als ein gewisses Jdcalisircn; und am gefährlichstenist dieser Fehler bei denjenigen Staatsmännern, die das Beste-