Druckschrift 
Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
Entstehung
Seite
41
Einzelbild herunterladen
 

10. Umgestaltung der Verfassung. 41

„reu Vereinigung mit allen andern auf daS Ganze nicht über-„tragen ließen."

„Im allgemeinen wird aber die Standcversammlung des„Königreichs dieselben Rechte ausübcn, die bislang von der pro-visorischen allgemeinen Versammlung ausgeübt worden sind."

Dann ist die Rede vom allgemeinen Steuer- und' Schatz-collegio, und es heißt weiter, wie dem Wunsche der Stände zu-folge die Provinziallandschaften der altern Einrichtung gemäßwieder cingcsührt worden: so scheine cs auch rathsam bei derZusammensetzung der allgemeinen Stande sichln ebcn derMaaßean die Grundzügc jener alten Provinzial-Vcrfassungen zu hal-ten , sowohl weil die Erfahrung diese auf die Verhältnisse derdeutschen Völker gebauten Einrichtungen bewährt habe, als weildie Dcputirtcn am zweckmäßigsten durch die einzelnen Corpora-tioncn der Prvvinzialstandc gewählt werden können. Hierauffährt das Schreiben fort: „So wie nun fast in allen Provin-zen des Landes die Stande in verschiedenen Curien oder Eam-„mcrn sich bcrathcn haben, und allererst durch die Vereinigung„der Eurien zu einem Beschluß oder durch die Mehrheit dersel-ben für eine Meinung ein Schluß gefaßt werden konnte: so„wollen wir diese Einrichtung auch künftig bei der Versammlung„der Stände des Königreichs cintrctcn lassen. — Nicht bloß„Verehrung alten Herkommens bestimmt uns zu dieser E n t-„sch cidung. Je wichtiger die Beschlüsse allgemeiner Stände„für das Land werden, um desto erheblicher ist cs, daß die zu„ihrer Bcurthcilung verstellten Angelegenheiten auf mehrfache„Weise überlegt werden mögen, und nicht auf die einzige Be-„stimmung einer ungctrcnnten Versammlung verstellt bleiben.„Es liegt in der Natur der bürgerlichen Gesellschaft, daß bei„möglichster Gleichheit der Rechte dennoch Verschiedenheit der„Stunde, Gewerbe und der Vermögens-Verhältnisse vcrschicdne„Ansichten und ein abweichendes Interesse hcrbciführcn. Bei„Fragen, wo diese als von einander abweichend, oder (wenn„auch nur anscheinend) gegen einander streitend erscheinen, ist„bei einer ungctrcnnten Versammlung der Fall unvermeidlich,„daß die, welche die Stimmenmehrheit veranlassen, von der