40 II. Hannover. Entwickelung des Zustandes.
die Regierung annimmt, als wenn große wirkliche Ucbcl oderganz allgemeine Stimmung sie dazu zwingen.
Die Schreiben vom Jahre 1819, in denen Regierung undStande über die neue Verfassung verhandelten, sind Aktenstückevon der größten Bedeutung *); es ist ein merkwürdiges Zeichender geringen Theilnahmc, welche den öffentlichen Angelegenhei-ten gewidmet ist, daß dieselben so wenig bekannt sind. Um sonothwcndigcr ist cs, hier einige Grundzüge derselben zusammcn-zustellcn. In dem vom Grafen von Münster contrasignirtenRcscripte des Prinzen Regenten vom 5. Januar 1819 war dieVeränderung der provisorischen Versammlung zunächst mo-tivirt durch den Vorbehalt näherer Bestimmung in den Actcn-stücken von 1814, die vollendete Bildung des Staats und dieHerstellung der Provinziallandschaftcn. — „Es kann," fuhrdas Schreiben fort, „Unsere Absicht nicht seyn, eine neue Ver-fassungs-Urkunde entwerfen zu wollen. Die Unverletzlichkeit„der zwischen den Regenten uuo Untcrthancn von Alters her in„den deutschen Provinzen hergebrachten und durch lange„Erfahrung bewahrten Verhältnisse, ist allen auf bloße Theorie„gebauten Versuchen um so mehr vorzuziehcn, als solche bislang„keine erfreulichen Resultate für das Glück der Völker hcrvvr-„gebracht haben. Die wesentlichen Rechte der Stände, das der„Verwilligung der behuf der Bedürfnisse des Staats erforder-lichen Steuern und die Mitverwaltuug derselben, unter verfas-„sungsmäßiger Cvncurrcnz und Aufsicht der Landcshcrrschaft;„die Zurathcziehung der Stande bei zu erlassenden Laudcsgesc-„tzen und das Recht derselben, Vorstellungen über die zu ihrer„Bcrathung gehörenden Gegenstände an den Landesherr» zu„bringen, sind dieser provisorischen allgcmcüicu Ständeversamm-lung in eben der Maaßc zugestanden, wie sie von den Provin-„zialständen ausgeübt worden waren. Hierbei müssen der Na-„tur der Sache nach einige Mvdisicationen in Ansehung besonde-rer Verhältnisse einzelner Landschaften eintrctcn, die sich bei de-
') Gedruckt in den Aeteiistückeu des Prov. Landtags, Band I.Heft 1.