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32 H. Hannover. Entwickelung des Zustandes.
richte, fehlerhafte Stadtverfassungcn, übertriebnes Zunftwesenin ihre Rechte wieder cintratcn: so hatte man erwarten dürfen,daß auch die alten Provinziallandschaftcn mit voller Kraft wie-der ins Leben gerufen scyn würden. Allein dies war nicht derFall, und es ist dies zwar im Widerspruche mit den sonst be-folgten Grundsätzen, aber dennoch ein Verdienst der Negierung.So wie man in Osnabrück und Hildcshcim die städtischen Ver-fassungen und das Zunftwesen auf eine Weise anvrdnete, dieder Einwirkung von oben einen erweiterten Spielraum ließ,indem sie die Rechte des Volks eben nicht vermehrte: so ge-schah auch in Rücksicht der ständischen Verfassung durch die Be-rufung der provisorischen Versammlung im Jahre 1814 ein sehrtief eingreifender Schritt. Von: Standpunctc des Rechts ausließ sich diese Maaßrcgcl schwerlich verthcidigcn; denn wenndie alten ständischen Rechte anerkannt wurden: so mußte dieForm, in der dieselben geübt waren, auch anerkannt und durchsich selbst verbessert werden, und cs lag am Tage, daß dieseForm in der neuen Versammlung gänzlich zu Grunde ging.Allein die Provinziallandschaftcn waren nicht in Wirksamkeit,das Volk hielt vielfach nichts auf sic. Uebcrhaupt war die Auf-klärung über die inncrn Verhältnisse gering, und so hoffte manwenig von einer Versammlung, deren Zusammensetzung wederin den Wahlrechten, noch in den Wahlen selbst Erwartungenzu erregen geeignet war.
Eine höchst überwiegende Zahl rittcrschaftlichcr Deputaten,ferner eine große Zahl von Staatsdiencrn, endlich aus denStädten fast nur Mitglieder der Magistrate, auf die nun ein-mal das Land wenig vertraute, das waren die Kräfte, die indieser Versammlung wirken sollten; und so kann es keine Ver-wunderung erregen, daß diese Versammlung, selbst ein völligneues Product, wenigstens zu Anfang fast gar nichts that, umdas Nothwendige neu zu gestalten, wenn nicht die Negierungsie fortriß. Diese aber wies in ihrer Propositivn nur auf dieEinheit des Landes hin, auf gleiche Grundsteuer, die aber nichttheoretisch scyn sollte; wollte die Unbilligkeit unbedingter Auf-hebung der Exemtionen abgestcllt, Steuern und Schulden regu-
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