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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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4- Viclrcgicren. Ucbcrvcrfcincrung.

oft aber ist cs der Fall, daß eine Bauvorschrift, die der Regie-rungsbehörde zweckmäßig oder nützlich scheint, den Eigcnthü-mcrn einer einzelnen Gemeinde tausende kostet; welche übermä-ßige Last ist durch die Schvnhcitsidccn mancher Regierung aufOrte gelegt, die durch Brandunglück schon ohnedieß hart heim-gesucht waren. Die höheren Stände, denen Wohlstand und Lu-xus Einrichtungen dieser Art bereits zum Bedürfnisse gemachthaben, werden freilich durch dieselben wenig gedrückt; ihnengereichen sie eher zum Vortheil; aber die untern Elasten, de-ren Armuth nicht vcrstattct, das Schone und Passende zu er-streben, weil ihnen das Nothdürftige nur zu oft mangelt, em-pfinden Lasten dieser Art doppelt und dreifach; während die,welche ihnen solche auflcgtcn, über ihren einseitigen Zweck dieSchwere des Mittels ganz vergessen.

Den hohem Ständen pflegt dagegen die Willkühr, die vondiesen Maßregeln unzertrennlich ist, am schwersten zu fallen,und die Scheu vor dieser Willkühr trägt am meisten dazu bei,den Widerwillen derselben gegen Gleichstellung in bürgerlichenRechten und Pflichten zu nähren. Gelingt cs ihnen aber sichfrei zu halten, so macht das Gefühl des Unrechts die Last derMasse noch unerträglicher; denn wie der Reichere an allen Vvr-thcilcn der Polizei doppelt Thcil nimmt: so fühlt der Armedoppeltes Unrecht, wenn er für diesen arbeiten, zahlen, sich auf-vpfcrn soll. Ucbcrall empfangen die höheren Stände vomStaate viel mehr, als sic ihm leisten, während die untern un-gleich mehr leisten als empfangen. Nur sehr selten fließt diesenein unmittelbarer Vorthcil von dorther zu, während ihre Arbei-ten und Zahlungen dem Staate die materiellen Mittel fast al-lein liefern. Wer ist dagegen unter den hohem Ständen, dergegen die geringen Zahlungen, die er leistet, nicht für sich oderdie Seinigen reichliches Auskommen in Staatsämtern, Gewinnin Cvntractcn, Begünstigung in Gewerben genösse, oder hoffendürfte? Während die Vermehrung der Staatsthätigkeit ansich für jene ein problematischer Gewinn bleibt, (weil der Vor-thcil durchaus von der Weisheit der Verwendung solcher Thä-tigkcit abhängt) ist sie für diese ein sichrer Nutzen, denn jede