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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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1. Ueberhaupt.

Zu diesem Mißtrauen des Schwächeren gegen den Mäch-tigen aber kommt auch ein anderes Uebcl. Es ist selbst von denMächtigen des Wiener Congrcsscs von 1815 anerkannt*):daß die Erreichung einer deutschen Verfassung nicht bloß inAbsicht auf die Verhältnisse der Höfe, sondern eben so sehr zurBefriedigung der gerechten Ansprüche der Nation nothwendigsey." Leider sind diese Ansprüche auf Freiheit und Rechtdurch jene Bundesverfassung nicht erfüllt, nur einzelne Staatenhaben Schritte auf diesem Wege gcthan; diese aber sind denen,die weniger gcthan, verdächtig. Die kleinern Staaten sind csauch hier, welche von den Mächtigen zu fürchten haben, welchebereits den Mächtigen weichen mußten. Hier liegt der Fehler,der zu dein Mißtrauen der Fürsten das Mißtrauen des Volksbringt, der unter Volk und Fürsten selbst zum Unheil führt,wenn die Regierungen Einigkeit suchen mochten.

2. Vundcsrecht.

Recht ist cs, nach dem das Volk in Deutschland strebt.Recht gewährte ihm das Reich , oder sollte doch solches gewäh-ren, wenn gleich auch hier die Macht oft die geheiligten Schran-ken brach. Der deutsche Bund wird nur dann dem Volke et-was seyn, wenn er des Volkes Recht schirmt. Das wurdewohl erkannt bei jenen Verhandlungen im Jahre 1814 und1815. Darum forderte Preußen drei Puncte: kraftvolle Kricgs-gcwalt, Bundcsgcricht und landständische, durch den Bundes-vertrag gesicherte Verfassungen. **) Aber es war dennoch nichtgcthan mit dicscn Forderungen, die auch nicht einmal durch dieBundcsacte geheiligt sind. Die Reichsgerichte hatten einenNcchtszustand zu schützen, ein altes Reichsstaatsrecht, das allenkundig war; ein Tcrritorialstaatsrccht, das freilich minder klar,dennoch auf gemeinschaftlichen Gründen beruhte. Denn schondurch die Unterwerfung des Fürsten unter das Recht, durch die

') Preußische Note vom 10- Febr. 1815. KlübcrS Samm-lung V, 2-

") Ebendaselbst.