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mit dem Beifügen, dafs wir den in den Anlagen ent-haltenen sehr vorteilhaften Aeufserungen über Ihrezur Unterdrückung der Cholera in unserm Verwal-tungsbezirke mit Erfolg angewandte Thätigkeit nichtnur vollkommen beistimmen, sondern auch Ihre diefs-fälligen verdienstlichen Bemühungen mit besondermDanke anerkennen.
Danzig, den 28. October 1831.
Kötiigl. Preufs. Regierung. Abtheilung des Innern.fgez.J Ebelit.
An
den Herrn Dr. Stucke AVohlgcborcnin Cüln.
Dem in der Contumaz- Anstalt zu Gültländer führevon Seiten der Königlichen Regierung zu Danzig an-gestellt gewesenen Arzte, Doctor medicinae HerrnStucke, kann Unterzeichneter nur das Zeugnifs einerbesondern Thätigkeit und lobenswerten TVahrnehmungseiner ihm obliegenden Geschäfte hiermit pflichtmäfsigerlheilen.
Derselbe trat den 20. August c. seine Function als -Arzt daselbst an. Obgleich damals in dem dortigenLazarethe keine Cholera-Kranke mehr zu behandelnwaren, so hatte derselbe der vielen gastrischen, rheu-matischen und nervösen Kranken wegen doch vollaufzu thun, wobei sein Eifer, denselben die so nötigeund aufmerksame Hülfe sowohl bei Tage als bei derNacht zukommen zu lassen, volle Anerkennung verdient.
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