tcn, die Steinigung ihm zu Theil geworden seyn; allein daer in die Hände der Römer überliefert wurde, so richtetenihn diese nach ihrer Weise hin.
I.VI.
Jesus wird vor den Römischen Landpfleger gebracht.
(Matth. 27, 2-1L. Mark. 15, 1-5. Luk. 23, 1-5. Joh. 13 , 23 - 53.,
Nachdem der Hoherath Jesu das Todcsurtheil gespro-chen hatte, wurde der edle Dulder am frühen Morgen ge-bunden zum Römischen Landpfleger geführt. Denn seitdemdie Juden der Oberherrschaft der Römer unterworfen waren,hatte auch das Synedrium die ausübende Gewalt bei Todes-strafen verloren und mußte nach gefälltem Todesurtheil erstdie Bestätigung desselben von dem Römischen Landpflegeceinholen, ehe es vollzogen werden konnte. So unangenehmnun dieses auch dem Hohenrathe seyn mochte, so unterwarfer sich doch wohl in diesem Falle nicht ungern jener Anord-nung; denn wenn der Römische Landpfleger das gefällte Ur-theil bestätigte und durch Römische Soldaten vollzieh» ließ,so war dieses um so beschimpfender für Jesum, und zugleichhatte man alsdann desto weniger einen Aufstand des Volkeszu fürchten, weil dieses durch die Macht der Römer zurück-geschreckt wurde.
Da Palästina eine kleine Provinz war, so hatten dieRömer nur einen Unterstatthalter, Prokurator, oderwie Luther ihn nennt, einen Landpfleger eingesetzt, wel-cher dem Proprätor oder Statthalter der Provinz Syrienuntergeordnet war. Dieser Landpfleger mußte die Abgabenerheben, welche der Römische Kaiser bekam; er hatte fürdie Ruhe und Sicherheit der Provinz Sorge zu tragen, dieGerechtigkeitspflcge zu handhaben, Verbrecher in Verhaftnehmen zu lassen und die Hinrichtung der Verurteilten zubesorgen. Sein Wohnsitz war eigentlich in Cäsarea Palästina;zur Zeit der hohen Feste aber begab er sich nach Jerusalem,weil da unter einer so großen versammelten Volksmenge leichtUnordnungen und Unruhen entsteh» konnten.