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Viertes Buch.
fanden sich da, wo keine Synagogen seyn konnten, meisten- 1theils an dem Meere, an Flüssen und Bächen, wo die Juden izuvor die nöthige Reinigung vorzunehmen vermochten, ehe sie ?sich in die Proseuchcn zum Gebet begaben. Wo zehn Israeli- ften an einem Orte zusammen lebten, da mußte eine Synagoge !errichtet werden; auch mußten in ihr wenigstens zehn Personen fversammelt seyn; daher wurden gewöhnlich zehn Menschen dazn rbesoldet, daß sie die Ersten und Letzten bei den Versammln»- lgen in den Synagogen waren. Diese nannte man Geschafts-lose, weil sie nicht wohl irgend ein Geschäft treiben konnte», sHinten an der Wand gegen Morgen, der Thür gerade gegen- l!über, die vorzüglich an der Abendseitc angebracht wurde, be- )fand sich ein Schrank, in welchem die heiligen Schriften, inkostbare gestickte Tücher eingewickelt, verschlossen lagen. Vor ;dem Schranke war eine Erhöhung angebracht, mit einer Art !von Pulte versehn, auf welche Derjenige sich zu stellen pflegte, !der einen Vortrag halten wollte. Die Zuhörer ordneten sich !vor dieser Erhöhung ihrem Range gemäß, so daß die W- !risäer gewöhnlich die Vordersten waren (Matth. 23, 6.). DieWeiber hatten einen von den Männern abgesonderten, etwas ,erhabenen Standort, der mit Gittern verwahrt war, so deßsie Alles sehn und hören konnten, ohne daß sie selbst gesehnwurden. Jede Synagoge hatte einen oder mehrere Vorsteherund Diener. Unter den Vorstehern war einer der Ober-vorsteher, der auch der Fürst der Synagoge, oder ?lrchi-lsynagogus hieß (Mark. Z, 36. Luk. 8, 49.). Dieserersuchte Diejenigen in der Synagoge, aufzutreten und z»reden, die er dazu für tüchtig hielt, befahl dem Diener, dieSchriftrolle herbeizuholen und sie dem einzuhändigen, der eineStelle der heiligen Schrift vorlesen wollte, und las selbst M,wenn kein Anderer da war, der es thun konnte. Gewöhnlichkam es ihm auch zu, das Gesetz selbst vorzulesen, und »»c llaus den Propheten durfte er dieses von Andern thun lasst».Auch hatte er bei den gerichtlichen Untersuchungen den Vorsitz, fdie bisweilen in den Synagogen über Diejenigen angestellt )wurden, die irgend ein Aergerniß gegeben, oder sonst auf ei»!»grobe Art gegen das Gesetz gefehlt hatten. Wurde dergeklagte schuldig befunden, so sprach der Obervorsteher das s