vor Ausschweifungen, sie lebten mäßig und daher sahen siemanchen anscheinend von Gesundheit strotzenden Menschenvor sich her in die Grube fahren, welcher sie früher mit Mit-leid angeblickt hatte." — Er nimmt nun weiter an, daß sicheine 40jährige Person für 1500 Thlr. nach dem Tarif derGothaer Anstalt mittelst jährlicher Prämienzahlung von50 Thlr. 18 gGr. 0 Pf. (— 3 Thlr. 0 gGr. 0 Pf. fürIM Thlr. —) lebenslänglich versichern lasse, und bemerktnun, daß das Versicherungskapital, wenn man auf die Zinsenkeine Rücksicht nehme, in nicht vollen 30 Jahren von den-jenigen, welche das 70. Jahr erreichen, bezahlt sey, daß alsodiejenigen, welche älter als 70 Jahre werden, vom 70. Jahrean ihre jährlichen Prämien vergebens zahlen, so daß sie, wennsie z. B. das 94. Lebensjahr erreichen, vom 70. bis zum94. Jahre die Summe von 1218 Thlr. 1 gGr. 6 Pf. bei-getragen haben werden, ohne daß ihre Erben auch nur einenPfennig mehr erhalten, als die bis zum 70. Jahre schon ein-gezahlten 1500 Thlr. Da nun der Mortalitätstabelle zufolge,welche er anführt, von 100 40jährigen Personen nach dem90. Jahre noch 33 am Leben seyn werden, so beschließt erjene Rüge mit der Frage: „Wird aber bei 33 die Freude, ihrAlter über 70 Jahre gebracht zu haben, so stark seyn, daßsie ihren nun eintretenden mit jedem Jahre steigenden Verlustgleichgültig ertragen? Sie ist wenigstens nicht ohne alle Bit-terkeit !"
Nehmen wir an, daß dieses sich wirklich so verhalte, d. h.daß überhaupt, je nach dem Alter der Versicherten und derübrigen Dauer ihres Lebens für einen Theil derselben die Ver-sicherungssummen durch die jährlichen Prämienzahlungen ganzabsorbirt werden können; abstrahiern wir, aus leicht einzu-sehenden Gründen von solchen Versicherungen, welche zumVortheil des Versicherten selbst stattfinden und behalten wir