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Zweck und Einrichtung der Lebensversicherungsanstalten
Entstehung
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Zweiter Theil.

Von der aufgeschobenen Lebensversicherung.

Prämienberech n u n g.

Die aufgeschobene Lebensversicherung besteht, wie wir inder Einleitung gesehen haben, darin, daß man gegen Ent-richtung einer jährlichen Prämie oder einer ein für allemal zuzahlenden Summe Geldes eine Versicherungsanstalt die Ver-bindlichkeit zur Auszahlung eines gewissen Kapitals oder zurGewährung einer Leibrente nach Ablauf einer zum vorausbestimmten Zeit übernehmen läßt. Ein solcher Vertrag kannferner entweder zu Gunsten dessen, welcher mit der Assecuranz-anstalt contrahirt, oder zum Vortheil eines Dritten lauten.Der Vertrag ist erloschen und die Versicherungsanstalt vonihrer Verbindlichkeit befreit, wenn der andere Theil Con-trahent) oder die Person, zu deren Gunsten contrahirtworden ist, vor Ablauf der im Vertrage bestimmten Zeit mitTode abgehen.

Bei den Prämienberechnungen der eigentlichen Lebensver-sicherung sind die den verschiedenen Altersstufen entsprechendennatürlichen Prämien für ein als Einheit angenommenes Vcr-sicherungskapital (100) ausgemittclt worden, in Ueber-einstimmung mit den tarifmäßigen Bestimmungen der Prämie;bei der Prämienbestimmung für die aufgeschobene Lebensver-sicherung hingegen nehmen wir, ebenfalls in Uebereinstimmung