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nur diejenigen iin Auge, welche zu Gunsten eines Dritten contra-Hirt werden: — in diesem Falle ist die im Obigen allegirte Frageeben so ungereimt, wie die Selbsibeantwortung derselben. Hatderjenige, zu dessen Gunsten versichert wird, keine Ansprüche aufdas Vermögen dessen, welcher versichern läßt, so kann weder voneiner Benachthciligung des Erstem noch von einer solchen desLetztem die Rede seyn. Bezweckt aber derjenige, welcher ver-sichern läßt, das Wohl seiner Kmdcr, will er ihnen für den Fall,daß er vor der Zeit sterben sollte, dadurch die Mittel zu ihrer stan-desgemäßen Erziehung und Ausbildung zusichern, dann dürfteihm schwerlich der Verlust des Mehrbetrags der bereits einge-zahlten und weiter zu zahlenden Prämien sehr schmerzhaft seyn,wenn er sein Leben so hoch gebracht hat, daß er seine Kinder ver-sorgt sieht; wenn einer seiner sehnlichsten Wünsche in Erfüllunggegangen: der Wunsch, wenigstens so lange der Führer seinerKinder zu seyn, bis sie an Geist und Körper genugsam erstarktsind, um den Kampf des Lebens mit Ehren zu bestehen.
Kommen ir>ir abcr aufdie specielle Rüge mehrgedachtcn Geg-ners zurück; das was er sagt bezicht sich auf die Gothaer gegen-seitige Versicherungsanstalt und kann in Mitbeziehung auf dieinr Obigen angezogenen Grundbesiimmungen derselben zumTheil widerlegt werden. — Läßt z. B. Jemand im Alter von24Jahren aufLcbenszeit mit4000Thlm. versichern, sohat ernach dein Prämientarif jährlich 2 Thlr. 9 Sgr. von 100 Thlr.,also für 4000 Thlr. eine jährliche Prämie von 92 Thlr. zu zah-len, und außerdem (— nach §.9. der Statuten—) als Antritts-geld 23 Thlr. — Mit dem 6. Jahre seines Beitrittes zur Bankempfängt er sein Antrittsgeld von 23 Thlr. aufei n m a l zurück.Angenommen nun, daß der reine Ueberschuß an der Einnahmefür das 1. Jahr V- der Prämie betrüge, so werden ihm 30 Vr Th.an der Prämie für das 6. Jahr abgeschrieben und es wären als-dannstatt 92Thlr. nur 61'/-Thlr. baar zu entrichten. Bliebe