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Schuldners die Schuld, oder lebt der Versicherte so lange,bis er sie getilgt hat, so fällt das versicherte Kapital demBürgen anheim.
Die obigen Beispiele zeigen zur Genüge, daß die eigentlicheLebensversicherung aufmannichfache Weise angewendet werdenkönne; übcrdem gibt die Verkettung des menschlichen Lebensder Verhältnisse so viele, daß es unmöglich wird, alle Fälleaufzuzählen, in welchen die entsprechenden Versichcrungsartenihren Nutzen leisten.