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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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wieder aufgegeben; die größte Consequenz des Ge-setzes schließt Jlicvnseguenzcn in der Anwendungnicht aus; irren ist menschlich, und was unrechtist, wird nicht Recht, wenn es auch vom höchstenGerichtshöfe ausgeht. Die zuverlässigsten Mittelaber, das Bessere zu fördern, des Gesetzes leben-digen Geist in allen Richtern und Vertretern desRechts zum gleichen Bewußtseyn zu bringen, sindallgemeine Verbreitung echt-wissenschaftlicher Juri-sten-Bildung, dann die Einheit und Einfachheitdes Gesetzes selbst, und ein reges litterarisches Lebender praktischen Jurisprudenz, insbesondere die Pu-blicität der Rechtsprechung.