Druckschrift 
Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
Seite
102
Einzelbild herunterladen
 

oder eine stillschweigende Bindung durch eine vonihr herrührende (Quast-Contract; Delict) oder alsherrührend fingirte äußere Thatsache (Quasi-Delict.)

Die Rechte auf Handlungen bilden daher einedritte Elasse von Rechten.

Gegenstand meines Rechtes kann ferner einefremde Persönlichkeit seyn. Das Vcrhältniß derUnterordnung des rechtlichen Willens der einenPerson unter den rechtlichen Willen einer andern,— welches in der Natur des Familienlebens und denBedürfnissen der bürgerlichen Gesellschaft begründetist, wird durch das Familien-Recht festgesetzt; diesbildet also eine vierte Classe von Rechten.

Vermöge einer juristischen Fiktion geht derrechtliche Wille einer Person, in so weit er aufVermögensrechte gerichtet ist, entweder nach ihrergetroffenen Wahl, oder nach gesetzlicher Anordnungauf andre Personen über. Die Rechte an der ju-ristischen Person eines Verstorbenen, welche denLetzteren durch das positive Recht zuerkannt wer-den, bilden das Erbrecht, die fünfte Classeder in unfern Gesetzen vorkommenden Rechte.

5) Es handelt sich hier bloß um die Construction des po-sitiven Rechts. Erbrechte hat es gegeben, nach Geistund Bedlirfniß der Völker verschieden, ehe mannoch daran gedacht hat, das Recht in Systeme zubringen: die jnristische Fiktion geht blos die Fonnan, und soll nur die Vorstellungsweise geben, wieman sich das Erbrecht im Zusammenhange mit dmübrigen Rcchtsgrundsatzen und Institutionen zu den.ken hat. — Ganz andre Gesichtspunkte hebt natürlichdie Philosophie des Rechtes hervor.