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das Gebiet eines gebildeten,', bessern Wcltaltersabgewonnen, und daß es die erste Grundlage ist,auf welcher die preußische Regierung die später«Fortschritte in der Verbesserung des gesellschaftlichenZustandcs fortbauen konnte.
Die Geschichte der Entstehung des Landrcchtcskann die vollständigste Belehrung darüber crtheilen,daß niemals eine Staatörcgierung mit so redlichemWillen, das Mögliche zu leisten, das Geseizgebungs-werk begonnen, niemals dabei mit so eifrigem Be-streben, alle Interessen zu berücksichtigen, das un-parthciische, gute Recht allerwärts zu fördern,nirgend zu verletzen, und, nach Maßgabe der Mei-nungen der Zeit und der positiven Angewöhnungen,überall die Rücksichten der Billigkeit mit den For-derungen des strengen Rechts zum billigen Vergleichzu bringen, zu Werke gegangen ist. Man bot mitEinem Wort alle Kräfte der Zeit zur Leistung desMöglichen auf, und ergriff alle diejenigen Maßre-geln, die auch noch heute den guten Erfolg sichernwürden. Der Entwurf zum Landrcchte, welcher inden Jahren 1784—88 in lZ Abteilungen erschien,hanpsachlich die Arbeit des fleißigen, talentvollenSuarez, jedoch unter besonderer Leitung desGroßkauzlcrs v. C arm er abgefaßt, wurde nichtnur den Landcskollcgien mitgetheilt, und einzelnendamals berühmten praktischen und theoretischenJuristen und Sachverständigen, namentlich auchden Ministerien und andern Obcrbehördcn in Be-ziehung auf Gegenstände ihrer Verwaltung, zurBegutachtung vorgelegt, sondern es ergingen selbstöffentliche Aufforderungen zur Prüfung des Eilt-