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Vltruoius ist ungemein angstlichinAngcdung ^er Regeln der Verdün-nung, und fuhrt fünferlei) Maustendavon an, nach Verschiedenheit derEaulenweiten und der Höhen. Gcam-moM hat das Herz gehabt, zu sa-gen, daß dieses Kleinigkeiten feycn,die eine so ängstliche Beobachtungder Regeln nicht verdienen, und dar-in stimmt ihm auch Goldniann bc>).Die Art dieses Baumeisters ist diese,daß er den Scamm bis auf den drit-ten Theil der Hohe gleichdik macht,von da ihn so abnehmen laßt, daßdas Verhältniß der untern Dike zuder obcrn in den niedrigen Ordnun-gen wie 5 zu 4. in den höbern wie8 zu 5 wird. Die meisten neuemB ltimeister nehmen dieses letztereVerhältniß für gar alle Säulenan.
Die Art der Verdünnung, welchefast durchgehcnds angenommen ist,und die den Säulen eine schöne Formgiebt, besteht darin, daß sie nichtnach einer geraden, sondern krummenLinie geschieht, deren Zeichnung nachden Regeln verschiedener Baumeistermehr oder weniger mühsam ist.
Vergleichung.
(Redende Künste.)
A-s Wort hat zweyerley Bedeu-tungen ; aber beyde drüken die Neben-oder Gegeneinanderstellung zweyerDinge aus, in der Absicht, einesdurch das andere zu erläutern. Wasbey den römischen Lehrern der Red-ner insgemein slomparstio genanntwird, ist die Vergleichung zwcycrDinge von einerlei) Art, wodurch dieGröße, oder die Wichtigkeit des einengegen das andere abgewogen wird;man könnte sie die logische Vorglei,chung nennen. Eine andere Art, dieeigentlich 8imilituclc> heißt, setzetDinge von ungleicher Art, in derAbsicht die Beschaffenheit des einen,aus der Beschaffenheit des andern
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anschauend zuerkennen, neben eiyan-der: sie kann die ästhetische Vergiß,chung gencnnt werden.
Die logische Vergleichung gehör!unter die Beweisarten; denn sie dir.net, uns anschauend vvndcrWahr-heit eines Satzes zu überzeugen, wiefolgendes: „Es ist ein Verbrechen, ,einen römischeli Bürger binden zulassen, ein noch größeres, ihn zu geis-ftln - - Was denn, wenn er gorgekreuziget wird?"*) Ueberhauptsind drcy Arten aus Vergleichunq znbeweisen, die Cicero so bestimmt!Lx oomparatioue — v»!ent, (MsejriZmocii sunt; guocl in ro »mgoi-evslet, valeat in niinoie; guoä inminore valet, vslent in majore!guocl in re pari vslet, vnlest in bne,gu-ce pur eii.*') Wenn es nämlichdarum zu thun ist, andre zu überzeu-gen, daß etwas gut oder böse, er-laubt oder unerlaubt sey, so führetmau bei) dieser Vergleichung einenFall an, dessen Veurtheilnng keinemZweifel unterworfen ist, wvbcy zu-gleich in die Augen fallt, daß der an-dere Fall, über de» wir urtheilen sol-len, jenem völlig gleich, geringer,oder wichtiger sei). Wenn gezwei-felt wird, ob jemand fähig sey, einegewisse böse That zu begehen, undmankann eine unstreitig eben so best,oder noch bösere, die er würklich be-gangen hat, anführen: so ist derZweifel gehoben.
Diese Vergleichung ist im Grüntenichts anders, als die Anführung ei-nes Beyspieles, oder eines ähnlichenFalles, und hat die größte Kraft,überzeugend zu beweisen. Oft falltes in die Augen, daß die verglichenenFälle ähnlich sind, und das Urthalüber den einen ist völlig entschiede»!alsdann bedarf die Sache keiner wei-ter» Ausführung! es ist da genug,daß die Vergleichung kurz angeführt
werbt.
*) Lic, v,sk. in Verrein V.
") Lie. in l'vgie.