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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
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EINLEITUNG.

erhält aus der Facultätskasse 5 Gr., die nicht arguireiulen Magister je 2 Gr., der Famulus für jedeDisputation 1 Gr., jede Disputation kostet demnach 26 Gr. 749.

Disputation Luthers mit Eck. Wolfgang Schindler von Elbogen erhält wegen seinerLeitung der Verhandlungen 10 Gulden 541.

Eheliche Geburt war für die Erwerbung eines Grades statutengemäß vorgeschrieben.Bischof Sigismund von Merseburg bittet um Zulassung eines nachträglich legitimirten, unehelichGeborenen zu den academischen Würden, wird aber abschlägig heschieden 648. Der Erfurter Rathfragt an, wie es mit den Söhnen vcrheiratketer Priester gehalten werden solle. Die Facultät ant-wortet, da die Priesterehe nach dem göttlichen Gesetz nicht verboten sei, so seien auch die Söhneverheiratheter Geistlicher ehelich geboren und daher zu den Graden zuzulassen 687.

Eidliche Versicherungen der Candidaten werden auf Alter, eheliche Geburt undauf die Verpflichtung, sich im Falle der Abweisung nicht zu rächen, beschränkt 547, Verhandlungenüber den Eid der Magistranden und Magister, daß sic nicht von der Einheit der Kirche abfallenwerden 572.

Examen. Ein Baccalar war per saltum zum Examen zugelassen worden. Der alte DecanHeinrich Raleveshusen von Eimbeck wurde als des Betrugs verdächtig deshalb suspendirt, späteraber wieder aus Gnade aufgenommen 382, das Statut wegen Abhaltung des Examens im großenColleg wird gestrichen 566, neue Bestimmungen, über die Fächer, die Dauer der Prüfung und dieZahl der Examinanden beim Baccalariatsexamen 572, desgl. über die Vorlesungen, die der Candidatgehört haben mußte, 647, neue Bestimmungen über die Fächer, die Dauer der Prüfung und Zahlder Candidaten beim Magistertentamen 572 und beim Magisterexamen 572, desgl. über die Vor-lesungen, die der Magistrand gehört haben mußte, 647, größere Strenge wird angeordnet 688.

Examinatores. Beim Ausloosen konnte Betrug unterlaufen. Gegen Mag. Siegfried Dyterichvon Nürnberg und Mag. Leonhard von Vilseck kam es deshalb zu einem gerichtlichen Verfahren180 fl'., Vorkehrungen gegen Betrug werden getroffen 182, Geschenke des Decans an die Magisterbeim Prandium Aristotelis 545, da die bayerische Nation völlig fehlt, so muß der vierte Examinatordurchs Loos aus den drei Nationen bestimmt werden 698, wer als Examinator ausgeloost wird, er-hält vom Decan einen halben Thaler in jedem Examen 750.

Executores. Der Bischof von Merseburg verlangt, daß den Exccutoren, die aus gewissenGründen ihres Amtes enthoben worden sind, für ihre Mühewaltungen eine Entschädigung gegebenwerde, die Forderung wird abgelehnt 379, die Executoren haben im Convent von S. Egidien an dasConsilium über die Professoren zu berichten, die sie überwacht haben, 749.

Exercitia s. Vorlesungen.

Gedenkfeier s. Peractio.

Gehaltszahlungen auf Befehl des Herzogs Moritz und Vertheilung der Summe auf dieverschiedenen Facultäten 672, Klage der Artistenfacultät über Benachtheiligung 688.

Handbücher und Ausgaben im Gebrauch bei Vorlesungen. Die neue Aristoteles-Übersetzung in der Logik und Philosophia naturalis darf liis auf Weiteres nicht publice gelesenwerden, in der Moralphilosophie hat man sie dagegen in Gebrauch zu nehmen, in der Grammatiksind Donatus minor und Alexander, in der Logik die vier ersten Tractate des Petrus Hispanus zubenutzen 444, die Grammatik des Alexander Gallus wird außer Gebrauch gesetzt, da man sienirgends mehr liest, dagegen soll die alte Uebersetzung des Aristoteles beibehalten werden 511,Priscian wird durch die Grammatik des Diomedes ersetzt 582, es wird darüber gehandelt, ob manfür Petrus Hispanus die Dialectik des Johannes Caesarius einführen soll, 591, an Stelle des PetrusHispanus soll jährlich Caesarius gelesen werden, der Beschluß wegen des Griechischen wird vertagt591, an Stelle des Themistius tritt Hebräisch, weil Themistius keine Hörer mehr fand und es auchan Exemplaren mangelte, 624, da es an Exemplaren des Albertus Magnus fehlt, die Drucklegung125 Gulden kosten würde, die Facultätskasse aber erschöpft ist, so wird beschlössen, zunächst für