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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
Entstehung
Seite
XXXVIII
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EINLEITUNG;.

Aurbachio successit Georgius Sehiltl. Auf der Rückseite von RI. 1 heißt es dann weiter:Sequuntur'promotionen et modus earum et nomina promotorum mb decanatu domini dodoris Henrici Stromer.Stromer war es also, der der in den Acten der Facultät eingerissenen Unordnung steuern und einebestimmte Ordnung für die Einzciclmungen einführen wollte.

Den Versuch, die seinem Decanat vorausgehenden Promotionen zusammcnzustellen, hat ernicht gemacht. Auf Bl. 4' läßt er sein Verzeichnis der Baccalarien mit dem Jahre 1525 beginnen.Es endet zunächst auf Bl. 7' mit dem Jahre 1528, fährt dann auf Bl. 11' fort und schließt, von ver-schiedenen Händen eingetragen, auf Bl. 12' mit den Baccalariatspromotioncn des Jahres 1550.

Die Namen der Licentiaten beginnen auf Bl. 38 mit Philippus Novinianus und enden, vonverschiedenen Händen nachgetragen, auf Bl. 34 mit dem Jahre 1527. Die Fortsetzung findet sichauf Bl. 38'. Sie schließt mit dem Jahre 1558.

Die Liste der Doctorcn fängt auf Bl. 53 mit der Promotion Rumpfers und seiner Genossenvom 17. März 1528 an und endet bereits auf Bl. 53'. Dann folgt auf Bl. 54 die Bestimmung Beprandio dodoratus und auf Bl. 56'ff. die Oratio dodoris Ilenriei Stromeri medioinac facultatisdecani liabita in promotione quattuor dodorum, qua et medieinam et doetorandos eommendavit.Das Verzeichnis der Doctoreu wurde dann in der begonnenen Weise nicht fortgesetzt. Stromerselbst trug die Doctorpromotion des Johannes Steinhoff, Apollonius Massa und Caspar Kegler, dieer am 24. Mai 1542 vollzog, nicht hier, sondern in dem zweiten Statutenbuch B ein.

Die Nachfolger Heinrich Stromers haben dann wieder eine andere Anordnung beliebt.Sebastian Roth (15451555) brachte jedoch die Einzeichnungen dabei derart in Verwirrung, daßjede Uebersicht verloren gehen mußte.

Der nächste Decan Martin Drembach entschloß sich daher, ein neues Promotionsbucli an-zulegen. Dieses Buch (D), eine Papierhandschrift, eingebunden in Pappdeckel, die mit braunem, ge-preßtem Leder überzogen sind, zählt etwa 160 Blätter von 32 ctm Höhe und 21 ctm Breite, vondenen 43 von alter Hand numerirt worden sind.

Auf Bl. 1 heißt es:In nomine sandae et individuae trinitatis Amen. Examen baccalau-reorum. Examinati sunt pro gradu baccalaureatus sequentxs de materia subscriptorum thematum adodore Martino a Drembach decano, dodore Wolffgango Meurero Aldenbergense seniore et dodoreBalthasaro Klein, idque in aedibus decani, utfieri sölet, IS. mensis Septembris anno etc. 1556. DasVerzeichnis beginnt mit Matthäus Heusler und endet auf Bl. 15' mit den Promotionen vom17. April 1577.

Noch besitzen wir eine andere Aufzeichnung über die Angehörigen der medicinischen Fa-cultät in einer Handschrift, die betitelt ist: Ordo et successio decanorum famltatis medicae in aca-demia Lipsiensi ab anno MCCCC1X, bis 1677 führt und von anderer Hand eine Fortsetzung er-fahren hat (A I. 1 vol. I). In einem anderen Fascikel in Folio (A I. 3. A IV, 1), beginnendAnnoChristi 14.15 die 10. Iuli facultatem medicam Lipsiensem constituebant, finden sich außerdem dieNamen aller Professoren der Facultät bis zum Jahre 1730 zusammeugestellt. Aber diese beidenzuletzt genannten Handschriften haben als Quellen nur die oben erwähnten Codices A, B, C und Dbenutzt und konnten daher für die Zeit von 14091559 außer Acht gelassen werden.

2. Die für die Promotion geltenden Bestimmungen. Wie die theologische undjuristische Facultät, so unterscheidet auch die mcdicinische drei Grade, Baccalariat, Licenzund Doctorat.

Wer zum Baccalariat zugelassen werden wollte, hatte den Nachweis zu bringen, daß er indie Uuiversitätsmatrikel eingetragen sei und die volle Aufnahmegebühr von 6, später 10 Groschenbezahlt habe 106 ). Ferner wurde von dem Candidaten verlangt, daß er mit einem oder mehrerenDoctoren zwei Jahre lang auf die Praxis gegangen sei. Ausführlicher noch fordern die Statuten von

II18 ) Fr. Zarncke, Statuten!) iicli er Stat. No. 12 S. 587, Stat. No. 11 S. 595.