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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
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EINLEITUNG.

Grades zu erleichtern und die Frequenz der Studenten in der Facultät zu erhöhen, gestand dieJuristenfacultät selbst zu, daß die Rücksicht auf Wissen nicht das Entscheidende für ihre Promo-tionen sei.So man die unkost geringen, schrieben sie an den Landesherrn 98 ),so wurdenn derdoctor altzuvil, das sie desto mehr verachtet, dann es teil schwer fallenn eincnn allein der nnwissenhaithedbenn nicht zuzulassen, aber also understeliets sichs keiner, er hab dann sein außkommen, ab er gleichsunst nicht fast gelarth, oder wue ihe die expernß yhnn beschwerenn, so verlest er sich auff seine kunstunnd geschickligkeit. 11

Leider läßt sich die Berechtigung der Klagen über die allzugcringcn Anforderungen derExaminatoren bei den Promotionen nicht völlig überzeugend nachweisen, da die Einzcichnungcn hin-sichtlich der Angaben über den Stand oder die früher erworbenen Würden nicht überall genau sind.Auffällig ist aber doch, wie verhältnismäßig wenige Candidaten den höchsten Grad der Artisten-facultät erworben haben, während doch selbst bei den Medicinern der Magistertitel anfangs in derRegel, später immer gefordert wurde. Aus dem Umstand, daß nur einer der Doctorcn Magister artiumgenannt wird, darf zwar kein Schluß gezogen werden, denn hei den Doctorcn der höheren Facultätenfiel in der Regel dieser Titel weg. Aber unter 71 Licentiaten finden sich nur 24 und unter 119 Bac-calarii nur 40 Magister. Offenbar stellten also die Juristen geringere Ansprüche an die allgemeineVorbildung als die Theologen und Mediciner. Wenig stark ist auch die Geistlichkeit unter den Pro-movirten vertreten. Von 119 Baccalarien werden nur 18, von 71 Licentiaten nur 4, von 49 Doctorennur 3 als dem geistlichen Stande angehörig genannt. Von Beamten erscheinen unter den Baccalarien 4,unter den Licentiaten 2. Außerdem haben ein gräflicher Hofmeister und zwei Dccane der Artistcn-facultät das Baccalariat und ein Salzgraf und ein Decan der Artistenfacultät die Liccnz erworben.

Während früher die academischen Würden sehr häufig nur in einem der beiden Rechte nach-gcsucht wurden, so ist darin jetzt ein Wandel eingetreten. Die überwiegende Mehrzahl promovirt inutroque iure. Kur 12 Baccalarien, 7 Licentiaten und 3 Doctoren, fast sämmtlich geistlichen Standes,haben sich auf das canonisclie Recht beschränkt. Mit der Einführung der Reformation fiel die Er-theilung eines Grades im geistlichen Rechte weg. Nach Eoban Czigler, der am 7. Februar 1542 denDoctorhut in iure canonico als Letzter erwarb, finden die Promotionen nur noch in utroque statt.

Wir kennen die Vorschriften für das juristische Studium, namentlich die Bestimmungen, dieüber den Zeitraum gegeben worden waren, der zwischen den einzelnen Promotionen innegehaltenund zu Studien oder zum Halten von Vorlesungen benutzt werden sollte. Gerade in diesem Punktescheint außerordentlich häufig Dispens von den Statuten eingeräumt und damit einer gewissen Leicht-fertigkeit beim Promovircn die Bahn geebnet worden zu sein. Es ist nichts Ungewöhnliches, wennScholaren des Rechts wie Laurentius Sibenaichcr (S. 56) und Andreas Leuther (S. 58) an einem unddemselben Tage die Würde des Baccalarius und Licentiaten erlangen. Auch sonst wird die Stufen-leiter der juristischen Würde mit einer bemerkenswerthen Schnelligkeit erklommen. AugustinusThirolff, Schöft'enschreiber in Leipzig, und Mgr. Heynricus Eberhausen wurden am 4. Juni 1520 zuBaccalarien, am 15. September 1520 zu Licentiaten und am 5. März 1521 zu Doctoren promovirt,verwandelten sich also in neun Monaten aus Scholaren zu Doctoren. Otto Pack bedurfte hierzu sogarnur acht Monate, denn er erlangte am 13. August 1520 das Baccalariat, am 15. September dieLicenzund am 5. März 1521 den Doctorhut. Es dauert verhältnismäßig schon lange, wenn Paulus Lohwasseram 20. Juni 1537 Baccalar, am 23. October 1538 Licentiat und am 12. December 1538 Doctor wurde.In der Regel ging es schneller. Franciscus Kram, Johannes Reifsneider, Johannes Maier, JacobusThoming und Egidius Morcli haben am 15. November 1553 Baccalariat und Licenz zugleich undschon am 6. März 1554 die Doctorwürde erlangt, und Michael Jeger und Tilemanus Gunterode, dieam 23. October 1538 erst Baccalare wurden, konnten sich schon nach sieben Wochen, am 12. December,des leichterworbenen Doctorhutes erfreuen. Diese Schnelligkeit in dem Verleihen der academischen

98 ) Am 29. August 1522 bei Stößel, Urkundcnbudi 448. Vcrgl. Goss a. a. O. 92.