DIE IMMATRIKULATIONEN.
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zur Universität festgehalten. Man legte ihr indeß so wenig Bedeutung hei, daß einzelne Rectoren, wieJohannes Reimhoth (W. 1506) und Johannes Reynhardt (W. 1507), zur alphabetischen Ordnung nachdem Vornamen innerhalb der einzelnen Klassen übergehen konnten.
Auch in Wittenberg erscheinen anfangs die Namen chronologisch geordnet. Die Angabedes Tages ist dabei häufig ausgelassen worden, wird aber von einzelnen Rectoren hinzugefügt. VonS. 1511 an erscheinen die Eintragungen wiederholt nach Hauptfesten geordnet, ohne daß aber ein be-stimmter Brauch sich herausbildet. Später, von 1540, werden sie nach Monaten zusammengestellt undwird zur Eintragung der Tag des Monats angegeben. Dabei macht man aber, wenn auch nicht an-fangs, einen Unterschied zwischen denen, die gezahlt haben, und den pauperes gratis recepti. Letztereerscheinen zum ersten Male im W. 1528 und dann dauernd seit W. 1530, mit Ausnahme sehr wenigerSemester, am Schlüsse des Semesters, und zwar ebenfalls in chronologischer Folge mit Angabe desTages der Inscription.
In Leipzig wurden dagegen die in eine Scheda mit dem Datum der Eidleistung, derGebühr und der Angabe der Nation Vermerkten von dem Rector eigenhändig in die Matrikel ein-geschrieben, und zwar derart, daß sie hier nach den vier Nationen geordnet waren, innerhalb derNationen aber ohne Rücksicht auf die gezahlte Immatrikulationsgebühr nach der Zeit der Eid-leistung auf einander folgten. Daß die Reihenfolge in der Nation chronologisch war, wird zurGenüge durch das Beispiel des Rectors Johannes Rogge (S. 1515) bewiesen, der innerhalb jederNation drei Abtheilungen machte, von solchen, die nach S. Georg, nach Johann Baptist und nachMichaelis intitulirt worden waren. Es erhellt aber dieser Brauch noch aus einer Bemerkung zumW. 1550. Damals wurden zwei Brüder Amandus und Valerius Pfister inscribirt. Amandus wurdezwölf Wochen früher als Valerius eingetragen, kommt aber im Verzeichnis später vor. DieserUmstand erschien einem späteren Rector so wichtig, daß er ihn einer Begründung für würdig hielt.Amandus war nehmlich zur meißnischen, Valerius zur bayrischen Nation geschrieben worden, unddie Bayern hatten in diesem Semester den Vor tritt vor den Meißnern.
Auf diese chronologische Reihenfolge wurde großer Werth gelegt, und wenn sich der Rector,w r as bei dem Abschreiben aus der Scheda leicht geschehen konnte, in der Reihenfolge versah, hater durch Buchstaben, die er an den Rand setzte, seinen Fehler verbessert.
Hier und da ist ein Datum der Inscription mit in die Matrikel gelangt. Dem Beispiele desJohannes Rogge ist allerdings nur Paul Dhym (S. 1517) gefolgt, der Sachsen, Bayern und Meißnerin je zwei Gruppen theilte, in solche, die nach S. Georg und solche, die nach Johann Baptist inscri-birt worden waren, aber bei einzelnen Inscriptionen, wie der des Dominicus Slew'pener (W. 1525 Pol. 5),Laurencius Walther (W. 1532 Pol. 3), Georg Ulrich (W. 1534 Bav.7), Andreas Franck (W. 1538 Misn. 27),Ludwig Franck (S. 1545 Misn. 59) sind Monat und Tag der Intitulation genau angegeben worden, ohnedaß sich dafür ein triftiger Grund außer dem besonderen Interesse des Rectors für den Aufgenom-menen anführen ließe. Im Großen und Ganzen hat die Leipziger Matrikel auf die Angabe des Datumsvöllig verzichtet, auch hat sie die Eingetragenen nicht nach der Höhe der von ihnen gezahlten Ge-bühr in Klassen geschieden. Was ihr ein besonderes Gepräge giebt, ist die Eintheilung in Nationen.
2. Die Nationen. Die Eintheilung in Nationen hat außer Leipzig von den deutschenUniversitäten nur Frankfurt a/O. vorgenonnnen. Hier finden wir eine märkische, schlesische, preu-ßische und fränkische Nation. Aber diese Eintheilung wurde in der Matrikel nur bis 1527 fest-gehalten, dann erscheint sie nochmals 1542, um fortan völlig zu verschwinden. Blieb sie auch weiter-hin bestehen, so war sie doch für das Lehen der Universität, wenn wir von der Rectorwahl absehen,die auf sie Rücksicht nahm, ohne alle Bedeutung.
In Leipzig hatte man in Anlehnung an die Prager Universität, die alle ihre Angehörigen inBöhmen, Polen, Bayern und Sachsen theilte 60 ), sogleich bei der Gründung die Bestimmung getroffen,
6U ) Statuta univers. Pragcnsis S. 10.
C'OD, DIPL. SAX. II. XG.
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