VIII
VORWORT.
Ausgabe darstellt 4 ). Er selbst bat sich wohl mit dem Gedanken getragen, eine solche Ausgabe zuveranstalten und sich über die Regeln ausgesprochen, nach denen sie zu erfolgen hätte. In treff-lichster Weise würde er damit jene Monumenta universitatis Lipsiensis historica eingeleitet haben,die er einst plante, und zu denen er selbst in seinen Acta rectorum studii Lipsiensis inde ab annoMDXXIIII usque ad annum MDLVIIII 5 ) und in den Statutenbüchern der Universität Leipzig ausden ersten 150 Jahren ihres Bestehens 6 ) werthvolle Beiträge gegeben hat.
Aber die Matrikel wurde nicht veröffentlicht, obwohl in der Folge das Urkundenbuch derUniversität Leipzig von 1409—1555 in der Bearbeitung B. Stübels 7 ) erschien und einen Begriffdavon gab, welche reichen Schätze nicht nur für die Leipziger Universität, sondern für die Geschichteder gelehrten Bildung in Deutschland hier vorhanden waren, und sie blieb weiter der allgemeinenBenutzung entzogen, während eine Reihe von Universitäten, die sich weder an Alter noch an Be-deutung mit Leipzig messen konnten, zur Veröffentlichung ihrer Matrikeln schritten. Mit Rechtkonnte daher Fr. Zarncke, der, wie gelegentliche Abhandlungen bekundeten, auch noch später, alsseine Studien sich auf wesentlich anderen Gebieten bewegten, für das Arbeitsfeld seiner jüngeren Jahreeine nie sich verleugnende Vorliebe bezeugte, im Jahre 1890 die Frage aufwerfen: „Wann wirdeinmal die für Jahrhunderte bedeutendste Universität Mitteldeutschlands, Leipzig, es satt bekommen,ihr Licht so geflissentlich unter den Scheffel zu stellen? Sie, die durch den einfachen Abdruck ihrerMatrikeln den Beweis ihrer mächtigen Wirksamkeit einem Jeden, der Urkunden zu lesen versteht,vor Augen führen könnte!“ Kurze Zeit darauf bewog Zarncke mich, der ich aus anderen Gründendie Matrikel bearbeitete, ihre Veröffentlichung für den Codex diplomaticus Saxoniae regiae zuübernehmen. In eingehender Verhandlung mit ihm, einem der tüchtigsten Kenner der Geschichteder Universität und ihrer Quellen, sind die Gesichtspunkte gewonnen worden, nach denen die Ausgabestattfindet und ihr Umfang abgegrenzt worden ist.
So wünschenswerth es auch erscheinen mochte, die ganze Matrikel bis in dieses Jahrhundert,bis zum Jahre 1809 oder bis zum Beginn der gedruckten rersonalverzeiclmisse herauszugeben,so mußte doch die Rücksicht auf die Sammlung, in deren Rahmen die Matrikel treten sollte, eineBeschränkung auf das Mittelalter und die Zeit der Reformation gebieten. Im Anschluß an ZarnckesUrkundliche Quellen, die Acta rectorum und die Statutenbücher schien es daher am besten, dieVeröffentlichung mit dem Jahre 1559 abzuschließen. Eine Weiterführung an anderer Stelle istbereits in Erwägung gezogen worden. Möge sie nicht zu lange auf sich warten lassen!
Der zweite Band der Matrikel wird die sogenannte Matrikel der Artistenfacultät, dasheißt das Verzeichnis der von ihr zu Baccalarien und Magistern Promovirten, und die Promotionenaus der theologischen, juristischen und medicinischen Facultät für die Jahre 1409—1559 bringen.Hier lagen treffliche Vorarbeiten für die theologische 8 ) und die juristische 9 ) Facultät vor, während
4 ) Die urkundlichen Quellen zur Geschichte der Universität Leipzig in den ersten 150 Jahren ihres Be-
stehens. In den Abhandlungen der König! Sachs. Gesellschaft der Wissenschaften (Leipzig 1857) III, 509 ff.
6 ) Leipzig 1859.
6 ) Leipzig 1861.
7 ) Cod. dipl. Saxoniae regiae II. Haupttheil XI. Bd. Leipzig 1879.
8 ) Th. Brieger, Die theologischen Promotionen auf der Universität Leipzig 1428—1539. Leipziger Uni-versitätsprogranim von 1890.
9 ) v. Gerber, Die Ordinarien der Juristenfacultät zn Leipzig (Festschrift zur Feier des fünfzigjährigenProfessorenjubiläums Carl Georg von Wächters), Leipzig 1869; E. Friedberg, Das Collegium iuridicum, Leipzig 1882,