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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
Entstehung
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S) Zwischen den Mitgliedern einer Classe findet ge-genseitige Beerbung in Beziehung auf die Rente statt.

4) Das gegenseitige Beerben währt aber nur solange, bis die Rente eine gewisse Höhe erreicht.

5) Hat sie diese Höhe erreicht, so wird der ganzeCapitalfonds, nämlich die Gesammtsnmme der Einlagen,die noch unversehrt vorhanden ist, zu Erkaufnng vonLebcnSrenten für die noch lebenden Mitglieder ver-wendet.

Es käme nun darauf an, die Höhe zu bestimmen,bis zu welcher man die Rente steigen lassen will, wasdavon abhängt, wie hoch die den überlebenden Mitglie-dern zu verschaffende Lebensrente seyn soll, und in wel-chem Alter sie in den Genuß derselben kommen sollen.Größe der Rente und Alter bedingen sich wechselseitig.Das Alter darf nicht zu weit hinausgerückt werden, unddie Rente darf nicht zu klein seyn. Hier kommt esdarauf an, die richtige Mitte zu treffen.

Wir wollen uns auf diejenigen beschränken, welcheder Rente im 5tcn Jahre beitreten. Ihre Rente beträgt imLösten Jahre das 3°"/,oofache der ursprünglichen Rente,oder an dem noch unversehrt vorhandenen Capitalfonds derganzen Classe trifft es jeden der im Alter von LS Jahren nochlebenden Theilnehmer 357 Thlr. bei einer Einlage von IvoThlrn. Mit 357 Thlrn. kann aber eine 65jährige Person