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gesetzt, daß sich für die VI. Cl. so viele Mitgliederfinden, daß wenigstens eines derselben die Wahrschein-lichkeit habe, das!)0ste bis 9lste Lebensjahr zu erreichen,wozu übrigens schon die Zahl von 5V bis «0 hinreichenmöchte. Das Gesagte dürfte hinreichen, um das Stei-gen der Rente in der I. und VI. Cl. anschaulich zumachen, und die übertriebenen Vorstellungen zu berichti-gen, die sich Mancher von dem Steigen der Rente macht,Vorstellungen, denen man den Andrang zu den, derWiener Vers.-Anstalt nachgebildeten Rentenanstaltenhauptsächlich zuschreiben muß. Sind einmal diese Vor-stellungen berichtigt, so fängt der Credit solcher Anstalten,die eine genauere Prüfung überhaupt nicht aushalten,zu wanken an, wie dieses mit ganz neuen Beispielenbelegt werden könnte. Das Steigen der Rente in derII., III., IV. und V. Cl. besonders auszuführen, haltenwir überflüssig und es genüge hier zu bemerken, daßdas Ueberströmen ans daö Steigen der Rente um soweniger Einfluß hat, je älter eine Classe ist, daher sichdie II., III., IV. n. V. Cl. in Beziehung auf das Steigender Rente im Verhältnis; ihrers Alters der Tontine
digt, selbst wenn man für eine sojährige Zeitrente einen Zins-fuß von 4 Prvc. zu Grund legt, was doch schon ziemlichhoch ist.