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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
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dem (weil) statutenmäßig jedes Mitglied in derselben Classkund Jahresgesellschaft mehrere ganze und mehrere ver-schiedenartige stheilweise Einlagen zu machen berechtigt ist."

Also gleich mit dem Beginnen oder bald nachdem Beginnen des Instituts (die kurzgefaßten Grund-züge sind ohne Datum ') will man Erfahrungen ge-macht haben, zu denen mehr als ein halbes Jahrhun-dert erforderlich wäre. Und worin bestehen diese Er-fahrungen? in der Wahrnehmung einer Sterblichkeit,die den Oestreichischen Kaiserstaat, in welchem sie statt-finden soll, in kurzer Zeit entvölkern würde. Und waswird als Grund einer solchen alles verheerenden Sterb-lichkeit angeführt? Der Umstand, daß eine Personmehrere Einlagen zu machen berechtigt ist, ein Umstand,der das Gesetz der Sterblichkeit nicht im geringsten affi-cirt, und der auch auf das Steigen der Rente durch-schnittlich keinen Einfluß hat.

Noch weiter gingen die Unternehmer der Stuttg.allg.Nentenanstalt, indem sie verkündeten, die Rente der I. El.(von 010 Jahren) werde in 48 Jahren von 3'/s fl.(ihrem ursprünglichen Betrag) auf 300 fl. (dem S3'/z-

1) Auch ohne Ort und Unterschrift, so daß das Mach-werk desavouirt werden kann, wie wir dann auch nicht be-haupten wollen, daß es von der Administration der Versor-gungsanstalt ausgegangen seye.