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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
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Folglich nützt das Ueberströmen der Jahresgesetl-schaft, innerhalb welcher es vor sich geht, im Ganzennichts, und führt höchstens zu Ungleichheiten, die miteiner wohleingerichteten Nentenanstalt unverträglich sind.

Betreffend sodann das Ueberströmen der Jahres-gesellschaft selbst, so bemerke man, daß dasselbe dieerste Jahresgesellschaft nicht treffen kann. Was läßtsich hiernachsagen, um zum Beitritt zu der erstenIahresgesellschaft einzuladen? Um wahr zu seyn,müßte die Einladung ungefähr also lauten:Diejenigen,welche der Anstalt beitreten, erhalten aus ihren Einla-gen durchschnittlich der gewöhnlichen Zinsen, dereine mehr, der andere weniger, je nachdem er dieser oderjener El. angehört. Dagegen ist den Mitgliedern der-selben El. gestattet, sich in Beziehung auf die Rentegegenseitig zu beerben, unter der Bedingung, daß nachdem Aussterben der El., oder auch wenn die Rente bis auf150 Thlr. gestiegen ist, die eingelegten Capitalien, mitAusnahme des fünften oder sechsten Theils, der an dieErben der Theilnehmer zurückfällt, zuerst den überleben-den Elasten der ersten Jahresgesellschaft und nach derenAussterben künftigen Jahresgesellschaften zur weiternAusbeutung überlassen werden."

Hierauf könnten die Eingeladenen erwiedern:Wo-zu sollen wir unsere Capitalien opfern, wenn wir aus