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lichen Unterschied zwischen der Renk.-Vers.-Anst. undder Tontine bildet; denn die Rückvergütung an die Erbenund das Maximum lassen sich bereits bemerktermaßenallenfalls auch mit einer gewöhnlichen Tontine verbin-den, ohne daß das Wesen derselben gestört würde.
Um sich von dem Ueberströmen eine richtige Bor-stellung zu machen, muß man unterscheiden zwischendem Ueberströmen der El. innerhalb einer Jahresgesell-schaft und dem Ueberströmen der Jahresgesellschaft selbst.
Was das Ueberströmen innerhalb einer Jah-resgesellschaft betrifft, so betrachten wir dabei eineJahresgesellschaft als für sich bestehend und ganz außerVerbindung mit andern Jahresgesellschaften. Gegenstanddes Ueberströmeus innerhalb einer Jahresgesellschaftkönnen aber unter dieser Voraussetzung nur die denverschiedenen Classen der Jahresgesellschaft ausgesetztenursprünglichen Renten seyn.
Diese betragen aber in einander gerechnet etwades gewöhnlichen Interesses (wenn man nämlich dieVerwaltnngökosten auf 10 Proc. anschlägt); wie nunauch diese durch das Ueberströmen verschoben werdenmögen, immer werden es °/,o des gewöhnlichen Interessesbleiben; denn durch das Verschieben wird nichts produ-cirt, und es kann blos so viel bewirken, daß eine Classeverhältnißmäßig besser gestellt wird, als die andere.