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pensirt haben, müssen die Wirkungen der Rückvergütungauf die Rente von Jahr zu Jahr berechnet werden.
Ucbrigens ist zu bemerken, daß die Rückvergütungsich auch mit einer gewöhnlichen auf Calcul gegründetenTontine verbinden ließe, indem sich durch Rechnungfinden läßt, um wieviel die ursprüngliche Rente wegender Rückvergütung vermindert werden müßte.
Von dem Ueberströmen werden wir besonders han-deln und bemerken hier nur soviel, daß sich die Wir-kungen desselben aus das Steigen der Rente nicht be-rechnen lassen, weil hier alles von zufälligen Umständen,namentilch der nicht voraus zu bestimmenden Zahl derTheilnehmer abhängt.
Das Maximum hat auf das Steigen der Rentenur in sofern Einfluß, als dadurch das Ueberströmenbefördert wird, im übrigen bezeichnet es nur die Gränze,bis zu welcher die Rente steigt. Das praktische Interessedes Maximums ist inzwischen in dieser Hinsicht nicht sobedeutend, als man sich vorstellen könnte.
So beträgt z. B. das Maximum in der I. El.das sofache der ursprünglichen Rente. Sieht man vondem Ueberströmen und der Rückvergütung ab, so istdieser Zvfache Betrag von Personen, welche im 5tenLebensjahre der Anstalt beitreten, erst gegen das 88steLebensjahr hin zu erreichen.