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Lebensjahr die Rente auf 3,zzz angibt, so ist damit ge-sagt, daß die Rente im soften Lebensjahre das 3^°/,an-fache der ursprünglichen Rente betrage, und dieses Re-sultat erhält man, wenn man ivoo (die Zahl derursprünglich Beigetretenen, deren Rente — 1 ist) durch30v (die Zahl der im sosten Lebensjahr noch Lebenden)dividirt.
Die Sterblichkeit, durch welche das Steigen derRente bedingt ist, steht in genauem Zusammenhang mitdem Alter, in welchem der Beitritt zur Tontine statt-findet, und mit der Zahl der Beitretenden.
Was das Alter der Beitretenden betrifft, sorichtet sich vorerst die ursprüngliche Rente nach demsel-ben, weil die Tontinenrente eine Zeitrente ist, die umso größer seyn muß, je kürzer sie währt, also je älterder Beitretende ist. Wenn daher Personen von ver-schiedenem Alter in eine Classe vereinigt werden, unddie ursprüngliche Rente nach dem Alter der Jüngstenbestimmt wird, so geschieht den Aeltern Unrecht. Dochist dieses Unrecht bei den jüngern Classen, bei denen dieZeitrente eine sehr lange dauernde ist, nicht auffallend,indem hier der Unterschied nicht bedeutend ist. Werdenz. B. Neugeborne und Fünfjährige in eine Classe ver-einigt, so wäre es blos die nicht bedeutende Differenzzwischen einer 96- und 90jährigen Zeitrente.