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Nimmt man das vkste Lebensjahr (welches nachSüßmilch nnter 1000 Nengebornen nur Einer erlebenwürde) als die äußerste Gränze des Lebens an, so wäredie Tontinenrente für Neugeborne einer 9Kjährigen, fürZehnjährige einer 86jährigen, für Fünfzigjährige einer46jährigen u. f. w. Zeitrente gleich zu achten.
Was das Steigen der Rente betrifft, von welchemsich Mancher übertriebene Vorstellungen macht, so istaus den beigefügten Tafeln I., II., III. ') zu ersehen, inwelcher Progression das Steigen vor sich geht.
Die Tafel I. zeigt, wie die Rente steigt, wenn derBeitritt zur Tontine im Alter o oder eigentlich nochvor der Geburt stattfindet;
die Tafel II., wenn er mit dem zurückgelegten fitenLebensjahre, und
die Tafel III., wenn er mit dem zurückgelegtenSSsten Lebensjahre geschieht.
Die Sterblichkeit ist in diesen Tafeln nach der Süß-
i) Diese der ältesten und jüngsten Classe der Rent.-Vers.-Anst. entsprechenden Tabellen können als Anhaltspunkt fürjedes Alter des Beitritts dienen. Bei der l. Cl. der Rent.-Bers.-Anst. nehmen wir an, daß der Beitritt durchschnittlichmit dem zurückgelegten sten Lebensjahre stattfinde, weil dieI. Classe Personen von o bis iz Iahren begreift. Uebrigenswerden wir auch auf die Tafel I. öfters zu rekurriren haben.
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