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Lfg. 15 (1840) oder: Handbuch der biblischen Alterthumskunde / von Jos. Frz. Allioli ; 1. Lfg.
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keine andere Abgabe, und die obrigkeitlichen Personen hatten deshalb außirdem Erträgnisse ihrer Stamm- und erworbenen Güter keine anderen Ein-künfte als Geschenke und das, was ihnen die Beute im Kriege einbrachte.Die Geschenke waren zwar freiwillig, aber doch durch die Sitte bedingt, in-dem im Oriente Niemand vor einem Vornehmeren ohne Geschenk erscheinenkann, ohne ihn zu beleidigen (i. Mos. 47, 11. 25. 1. Kön. 10, 27: 16, ZV).Von der Beute nahm der König als Anführer den kostbarsten Theil (2. Kin.8, 7). Eine Art Beute waren auch die Güter der Staatsverbrecher, die Semköniglichen Schatze zufielen (2. Kön. 16, 4). Von den Geschenken, derBeute, den Consiskationen und den Allodialeinkünften besorgten die Königeihre Hoshaltung. Nach dem Königsgesetze (1. Kön. 10, 4 ff.) konnten siezwar Frohndienste, Consiskationen und einen weiteren Zehent anordnen, aberkeine Geldstcuern auflegen. Selbst für außerordentliche Bedürfnisse tzgenContributionen nur in der Willkühr der Reichsstände, der Stammfüksten,deren Bewilligung nachgesucht werden mußte (1. Par. 29, 1: 30, 5b).Dieselbe Abgaben - Freiheit findet sich beinahe in allen alten Staaten. TiePerser hatten keine Auflagen, sondern gaben nur Geschenke, die Römer leg-ten nur den Uebcrwundenen Tribut auf. Die alten Deutschen waren freivon Lasten und Steuern, und auch später gaben sie nur von den-ernZins, die sie aus Mayerrecht, furo eolonsiio, in Besitz hatten (wrgl.Hcrod. III. 89).

103.

Mit der Ausartung des Königthums war auch die Bedrückung desVolkes durch Auflagen verbunden. Salomen schon vermehrte den Frohadienst(3. Kön. 5, 17) und scheint jährliche Geldsteuern erhoben zu haben (3. Kön.10, 14). Dazu kam die Kopfsteuer als Contribution in außerordentlichenFällen, wenn eines auswärtigen Königs Gnade zu erkaufen war, oder wenndieser dem überwundenen Lande Tribut auflegte (4. Kön. 23, 35: 12, 5.Jsa. 23, 18). Nach der babylonischen Gefangenschaft zahlten die Judenden Tribut an die Hoheit, unter welcher sie standen. So unter den Persern(1. Esdr. 4, 13: 7, 24) und den griechischen Königen. Unter den letzternward die Bedrückung besonders groß und noch vermehrt durch die bestelltenGeneralpächter der jährlichen Einnahmen, welche sich die größten Erpressungenerlaubten. So kaufte unter dem griechisch-ägyptischen Könige PtolomäusEvergetes die Einkünfte von Cülesyrien, Phonizien und Iudäa, die um8000 Talente verpachtet waren, ein Jude um das Doppelte und lieferte