1'76 Zweiter Theil. Zweiter Abschnitt. Zwölftes Capitel.
die ganz genaue Rechnung mit ersten und zweiten Differenzenin Bezug auf die Sache nur überflüssig und doch beschwerlichersein würde.
§. 134. Die allgemeine analytische Darstellung der Rech-nungen, welche der Begründung und Einrichtung jeder Lebens-versicherungs-Gesellschaft, als hierzu durchaus nothwcndig, jeder-zeit vorausgegangen sein müssen, soll nun zum Schluß, alsdem Zwecke dieses Werkes entsprechend, hier noch kurz mitge-theilt werden.
Wir wollen annehmen, daß eine n jahrige Person bei ihremEintritt in irgend eine Lebensversicherungs-Gesellschaft sogleich dieSumme und hierauf ck Jahre hindurch jährlich die Prämie
entrichte, daß dagegen die Kasse dieser Anstalt sich anheischigmache, nach dem Tode des gedachten Assecuraten seinen Erbendie Versicherungssumme V zu zahlen, unter der Voraussetzungjedoch, daß diese Zahlung ^ nur dann geschehe, sobald gedachteu jahrige Person innerhalb der b-j-o ersten Jahre, vom Eintrittean gerechnet, mit Tode abgehet, hingegen nicht geschehe, sobalddieser Todcssall vor dem vollendeten btcn Jahre (dem Probe-jahre, wie es bei manchen Anstalten eingeführt ist) oder erstnach vollendetem (b-j -o)ten Jahre eintritt.
Wir wollen ferner annehmen, daß unter diesen Bedingungenn» n jahrige Personen in die Gesellschaft eintreten, welche den
Zinsfuß g — wo p die Anzahl der Proccntc bezeichnet,
gewählt hat; so wird der jetzige baare Werth der von u« vjäh-rigen Personen zu entrichteten Einlagen sein
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oder, wenn der Kürze wegen
gesetzt wird,
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Dagegen wird der jetzige baare Werth aller an die a,. vjäh-gen Personen von der Kasse zu entrichtenden Versicherungen sein
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oder, wenn man der Kürze wegen