Aussagen der Zeugen.
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39),
und wird der Kürze wegen
llff 4- (1 —-i)(i—?') — 9
gesetzt, so wird man dann haben
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welche Wahrscheinlichkeit folglich wieder desto geringer wird, jegrößer iV, d. h. je außerordentlicher der von den beiden Zeugenausgesagte Fall ist.
Wenn z. B. p — r — 4; p' — As, r' — ^ist; so erhalt man
1 . s 1 ^ 2 X 1,1 1
9 . /7 IX 9,7 29 ^ 40^(iöX 4-) - Zö^4ö ^
und alsomithin nach 39)
^ ^ 2 1
^ ^
^ — 0.066S....
5 4- 25 ^15^
und v'0.9333....;
es ist daher die Wahrscheinlichkeit, es sei wirklich in beiden Zic-Hungen eine weiße Kugel ergriffen worden, sehr gering.
§. 64. 4) Zwei Zeugen sagen im Betreff irgend eines Ereig-nisses übereinstimmend dasselbe aus. Welches ist nun die Wahr-scheinlichkeit v, daß dieses Ereigniß sich wirklich zutrug?
Als hierzu gewähltes Beispiel enthalte eine Urne ^ Num-mern und beide Zeugen sagten aus, die Nummer iff ft, gezogenworden. Man bezeichne, wie vorher, durch p und p' die Wahr-haftigkeiten beider Zeugen, und nehme an, diese beiden Zeugenhätten sich nicht geirrt; so ist, weil nun r —ff —1 angenom-men werden muß, die Wahrscheinlichkeit
(N-i)pp'
1);>ff 1- (1 —p)(1 —x')
40),
mithin die Wahrscheinlichkeit, daß die Nummer I? nicht gezogenworden ist, weil diese Wahrscheinlichkeit —4 —xv,
(1—P)s1—p')
(tt-1)I?ff't-(1-v)(i-ff)
41).