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schof für nöthig findet, dessen Rechtglaubig-keit zu prüfen, und auch die Bischöfehaben Rechte — und allerdings bedarf jeneAeusserung des Ministers einer besondern, undzwar sehr ernsten Beachtung.
Dann sagt der Minister: Eine solcheneue Bedingung sei offenbar eine neueVerordnung. Hier scheint der Herr Ministerzu irren. Es ist hierüber Folgendes zu be-merken :
Es wird nämlich behauptet, daß ich et-was neues verordnet habe, da ich dochgar nichts verordnet habe. — EineVerordnung pflegt man doch bekannt zu ma-chen, wenigstens denjenigen, die sie bindensoll; ich habe aber gar nichts bekannt ge-macht, habe die Thesen auf meine Kostendrucken lassen, und alle Exemplare zu mirgenommen, um sie, wo ich es zu meinerBeruhigung nöthig finden würde, den neoupprolmnäis und andern Geistlichen zur Un-