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stimmung treffen würden, daß der Bi-schof eine solche Verordnung nicht er-lassen soll?
Solche Ansprüche fördern den Unfriedenunter Kirche und Staat.
Doch ein Beispiel aus meiner Erfah-rung, um zu zeigen, wohin jene Ansprücheführen.
In den damaligen Umstanden war ichgebieterisch verpflichtet, mich von der Recht-glaubigkeit der neo upprolmiuioruiu, auchanderer Geistlichen, wo ich Grund hatte zufürchten, daß in dieser Hinsicht bei ihnenetwas zu erinnern sei, insbesondere mich da-von zu überzeugen, daß weder jene noch diesevon dem Hermesianismus befangen seien.
Diese meine Verpflichtung beruhet darauf,daß der Bischof die Befugniß zur Ausübungder Seelsorge nur solchen Geistlichen er-