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Man hat gesagt:
Istens. Ich hätte nicht gehalten, was ich
versprochen.
2tens. Wenn ich spater eingesehen, daßich mein gegebenes Versprechen nichthalten dürfte, so wäre es meine Pflichtgewesen, mein Amt niederzulegen.
Was das Erste betrifft, so wolle derLeser die Anlage (i.) zur Darlegung Seite17 und 18, wo der Minister die bewußteVereinbarung als in Gemäßheitdes Brevevon Pius VIII. abgeschlossen bezeichnet,vergleichen mit der Anlage (Iv.) Seite 18,'wo ich erkläre, daß ich von der gemäßdem Breve von Pius VIII. abgeschlossenenVereinbarung nicht abgehen würde, so wirdjedem Leser, welcher weiß, daß ich die Ver-einbarung nicht gesehen hatte, klar sein, daßich meine Erklärung auf die Aeußerungdes Ministers gefußet habe, auch meine Er-klärung nur darauf fußen konnte, ebenweil ich die Vereinbarung nicht gesehen hatte,