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dem Umfange, wie in der angeführten Instruk-tion in Beziehung auf die Staats - Schulenu. s.w. angegeben ist, insbesondere alle Lehr-Anstalten u. f. w. umfassend. Man wirdvielleicht einwenden: woher die Kirche diedazu nöthigen Geldmittel nehmen wolle; wiraber erwidern: daß die Seitens der fröm-mern Vorfahren, Seitens Katholiken, fürkatholische Schüler, für katholische Schulen,katholische Lehr - und Bildungs - Anstaltenu. f. w. hergegebenen Fonds, gemachte Stif-tungen
Fonds und Stiftungen, auf welche wir,dem westphalischen Frieden und demletzten Reichs-Deputations-Schlusse, und,ui lullor, auch dem preussischen Besitz-nahme-Patent zufolge, ein Recht haben —hinreichen werden, und wo nicht, das Feh-lende sich finden werde.
Zum Schlüsse über diesen Gegenstandlege ich den letzten Theil eines, in einerZeitschrift enthaltenen Aufsatzes