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Doch ehe ich weiter von dieser gesetzli-chen Bestimmung rede, einige Thatsachen.
In Coblenz hat das Ober-Schul-Kolle-gium für die Rhein-Provinz seinen Sitz;das ganze Schulwesen, auch der ErzdiöceseKöln, steht unter demselben. Die Zusam-mensetzung desselben ist mir nicht bekannt,jedoch ist ein sehr bekannter Herr Brügge-mann ein Haupt-Mitglied des erwähntenSchul-Kollegiums, wenigstens war er es.Er ist, wenn ich nicht irre, jetzt in Berlin,und arbeitet in dem Kultus-, Unterrichts- undMedicinal-Ministerium; er ist weltlich und ver-heirathet. Es ist möglich, daß in dem genanntenSchul-Collegium auch katholische GeistlicheSitz und Stimme haben, wie solches beimehreren preussischen Regierungen, wo ka-tholische Geistliche als Consistorial - Räthe,als Schulrathe angestellt sind, der Fall ist;das aber ändert in der Natur der Sachenichts; das Schul-Collegium steht, eben wie