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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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ist, und, wie mir scheint, nicht gehörig beach-tet wird, erlauben zu bemerken, daß wenig-stens, meiner Ucberzeugung nach ich wünschedaß ich irre im Preussischen die katholi-sche Kirche gesetzlich gar keine Schulehabe, noch haben soll, da in Preussen, nachmeiner Ansicht, gesetzlich keine andereSchulen, als nur Staats-Schulen seinsollen. Es kann, dünket mich, kaum kla-rer, als

in der Instruktion zur Ausführung derAllerhöchsten Kabinets - Ordre vom 16.Juni 1834, die Beaufsichtigung derPrivat-Schulen, Privat-Erziehungs-An-stalten und Privat - Lehrer, so wie derHauptlehrer, Erzieher und Erzieherinnenbetreffend Seitens des KöniglichenStaats - Ministeriums unter dem 31.December 1839 erlassen

geschehen ist, ausgesprochen werden, daß inder preussischen Monarchie nur Staats-Schulen gestattet sein sollen.