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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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Da gelangt nun ein, natürlich ungünsti-ger, nach Rom bestimmter Bericht über die-se Irrlehre, über ihre Verkündiger, über dieganze Sachenlage, in die Hände der Mini-ster gemäß der obigen Voraussetzung ei-nes Landeshoheits-Rechts der Regenten, undder kirchlicher Seits entsprechenden Pflichtdamit die Minister solchen Bericht pflicht-mäßig nach Rom besorgen. Würden arianischeMinister das gethan haben? sofort es gethanhaben? Und wenn das Oberhaupt der Kirchedennoch davon Nachricht erhält, und wider jeneIrrlehre und die Verbreiter derselben Maß-regeln getroffen und die betreffenden Verfü-gungen den Ministern zur Besorgung hättezukommen lassen, würden dann die ariani-schen Minister dieselben besorgt haben? sofortsie besorgt haben?

Man wird vielleicht einwenden: das seiein Mißbrauch eines Rechts, das Recht selbstkönne dennoch gegründet sein. Allerdings