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Rom soll durch die Hände der Minister
gehen.
Hier und da werden auch die unbedeu-tendsten, Seitens eines Geistlichen an einenGeistlichen in Rom gerichteten Bitten umReliquien und um einen Ablaß darunter be-griffen.
Was ist der Zweck dieses Verbots? Waskann der Zweck desselben sein?
Der ausgesprochene Zweck des erwähntenVerbotes ist: zu bewachen, daß nicht etwasPolitisches sich in die Geschäfts-Korrespon-denz einmische.
Zuvörderst rede ich über dieses Verbotnur in so fern es die Bischöfe betrifft.
Wäre jener ausgesprochene Zweck desbesprochenen Verbotes wirklich der Zweck,so könnte dem nur zum Grunde liegen eineden Gouvernements inhärirende Voraussetzung,daß die Bischöfe eines Theils des Meineidessehr fähig sein, und daß andern Theils dergesunde Menschen-Verstand den Bischöfengänzlich abhanden gekommen sei.
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