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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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Petrus ste Nnren sagt: diese Appella-tion müsse auch von dem ^stusu des welt-lichen Richters an den geistlichen Richterstatt finden; aber ich bin der Meinung, daßwo ein Appellant über den Abusus des welt-lichen Richters klagend, sich an den geistli-chen Richter wenden würde, die Kirche sagenwürde: Wer hat Mich zum Richter oder Erb-vertheiler über euch gesetzet? (Luk. xn, 14.)Ich denke es wäre besser, wenn die weltli-chen Herren es auch so machten.